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Radon am Arbeitsplatz
- Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen, die Radon-Konzentrationen an bestimmten Arbeitsplätzen zu messen – zum Beispiel, wenn diese Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes in einem Radon-Vorsorgegebiet liegen.
- Liegt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel oberhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Radon an diesen Arbeitsplätzen zu ergreifen.
- Ein abgestuftes Verfahren hilft, den Aufwand für Arbeitgeber*innen gering zu halten.
- Mit freiwilligen Messungen können Arbeitgeber*innen auch außerhalb ausgewiesener Radon-Vorsorgegebiete und -Arbeitsfelder mögliche erhöhte Radon-Konzentrationen ausschließen.
- Das BfS empfiehlt zudem, zu prüfen, ob die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz auf freiwilliger Basis gesenkt werden kann, auch wenn sie im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes liegt.
Der Schutz vor Radon und seinen gesundheitlichen Folgen am Arbeitsplatz ist im Strahlenschutzgesetz und der dazugehörigen Strahlenschutzverordnung geregelt. Ziel der Regelungen ist, dass die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen auf breiter Basis im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt.
Dafür ist ein abgestuftes Vorgehen zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz sowie den daraus resultierenden Maßnahmen vorgesehen:
- Stufe 1:
Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz. - Stufe 2:
Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz bei Überschreitung des Referenzwertes. - Stufe 3:
Meldung des Arbeitsplatzes und Abschätzung der Strahlenbelastung bei fortdauernder Überschreitung des Referenzwertes. - Stufe 4:
Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes greifen.
Stufe 1
Stufe 1: Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen, die Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen zu messen, wenn
- sich die Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, das in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt oder
- die Arbeitsplätze einem Radon-Arbeitsfeld zuzuordnen sind (Arbeitsplätze in Radon-Heilbädern oder Radon-Heilstollen, in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung oder in Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten oder Höhlen) oder
- die zuständige Landesbehörde eine Messung anordnet. Das kann sie tun, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass an dem Arbeitsplatz erhöhte Radon-Konzentrationen vorliegen.
Mit "Arbeitgeber*innen" sind Verantwortliche für einen Arbeitsplatz gemeint, wie sie im Strahlenschutzgesetz definiert sind. Diese sind auch für Arbeitsplätze von Fremdfirmen in der eigenen Betriebsstätte verantwortlich.
Erhöhte Radon-Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten vorkommen, so dass Radon-Messungen an Arbeitsplätzen auch dort, wo keine Pflicht dazu besteht, sinnvoll sein können. Nur eine Messung gibt Auskunft über die Radon-Konzentration – und gibt im besten Fall die Gewissheit, sich am Arbeitsplatz nicht wegen Radon sorgen zu müssen.
Fristen
Spätestens 18 Monate, nachdem
- das Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen,
- der betroffene Arbeitsplatz eingerichtet oder
- die Messung angeordnet wurde,
müssen die Ergebnisse der gemäß Strahlenschutzgesetz vorgeschriebenen Messungen vorliegen. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde diese Frist um bis zu 6 Monate verlängern. Die Messungen müssen über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen, weil Radon-Konzentrationen im Tages- und Jahresverlauf stark schwanken können. Nur wenn die Messung bereits vorzeitig eine erhöhte Radon-Konzentration sicher vorhersagt, kann die Messung früher beendet werden. Um die Fristen zu wahren, sollten die Messungen schnellstmöglich nach der Ausweisung des Radon-Vorsorgegebietes, nach der Einrichtung des betroffenen Arbeitsplatzes oder nach der Anordnung der Messung beginnen.
Messungen durch anerkannte Anbieter
Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon-Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen die Messungen mit Messgeräten von Anbietern erfolgen, die vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannt sind. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse später von der zuständigen Landesbehörde akzeptiert werden können.
In einer aktuellen Übersicht finden Arbeitgeber*innen alle vom BfS anerkannten Anbieter*innen, die Messgeräte für Radon-Messungen bereitstellen und auswerten sowie die Ergebnisse in einem Ergebnisbericht zusammenfassen.
Ergebnisbericht
Arbeitgeber*innen müssen den Ergebnisbericht aufbewahren und betroffene Arbeitskräfte über das Messergebnis informieren sowie die Ergebnisse Betriebs- oder Personalräten bekanntgeben. Auch im Betrieb tätige Fremdfirmen müssen entsprechend informiert werden, damit diese ihrerseits ihre betroffenen Arbeitskräfte, Betriebs- oder Personalrät*innen informieren können.
Liegt der Jahresmittelwert der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter, haben Arbeitgeber*innen mit Messung, Aufbewahrung des Ergebnisberichtes und Information über die Ergebnisse ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.
Arbeitgeber*innen müssen erst wieder tätig werden, wenn der Arbeitsplatz so verändert wird, dass die Radon-Konzentration über dem Referenzwert liegen könnte. Dann muss erneut gemessen werden.
Weitere Schritte
Liegt der Jahresmittelwert der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz oberhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter, greift Stufe 2.
Stufe 2
Stufe 2: Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz bei Überschreitung des Referenzwertes
Auch wenn die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt, empfiehlt das BfS zu prüfen, ob mit vertretbarem Aufwand eine Senkung der Radon-Konzentration auf freiwilliger Basis möglich ist.
Maßnahmen einleiten, umsetzen und überprüfen
Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel jedoch mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, sofort Maßnahmen einzuleiten, um die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz zu senken. Dies gilt auch für Arbeitsplätze in Innenräumen, an denen freiwillig gemessen wurde, denn der Referenzwert ist bundesweit zu beachten.
Die Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration an betroffenen Arbeitsplätzen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Vorliegen des Ergebnisberichtes umgesetzt sein. Nur so kann innerhalb von 30 Monaten, nachdem das Ergebnis der ersten Messung vorlag, mit einer erneuten 12-monatigen Messung (Kontrollmessung) überprüft werden, wie erfolgreich die ergriffenen Maßnahmen waren.
Auch die Kontrollmessung muss mit Messgeräten von anerkannten Mess-Anbieter*innen erfolgen. Zur Kontrollmessung der Radon-Konzentration sind Arbeitgeber*innen verpflichtet; ebenso zur Aufbewahrung des Ergebnisberichtes der Kontrollmessung sowie zur Information von Arbeitskräften und ggf. Fremdfirmen über die Ergebnisse.
Sind Maßnahmen nicht oder nur schwer rechtzeitig umzusetzen, um die Frist zur Kontrollmessung einzuhalten, ist im Zweifelsfall die zuständige Landesbehörde zu kontaktieren. Auf Maßnahmen in Stufe 2 kann in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn besondere Gründe dafür vorliegen wie Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder die Natur des Arbeitsplatzes. So würde ein Lüftungsplan für einen Operationssaal den dafür geltenden Hygienevorschriften und dem Infektionsschutzgesetz widersprechen. Informationen hierzu erhalten sie bei ihrer Landesbehörde.
Weitere Schritte
Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, greift Stufe 3.
Stufe 3
Stufe 3: Meldung des Arbeitsplatzes und Abschätzung der Strahlenbelastung bei fortdauernder Überschreitung des Referenzwertes
Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Behörden der Bundesländer angemeldet werden. Die Anmeldung umfasst
- Informationen über die Art des Arbeitsplatzes und die Anzahl der betroffenen Arbeitskräfte,
- die Ergebnisse der Messungen aus Stufe 1,
- Informationen über die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Konzentration sowie die Ergebnisse der Kontrollmessungen aus Stufe 2 sowie
- einen Ausblick, welche (weiteren) Maßnahmen geplant sind, um die Strahlenbelastung der betroffenen Arbeitskräfte durch das Einatmen von Radon zu reduzieren.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber*innen innerhalb von 6 Monaten die zu erwartende Belastung durch Radon, die sogenannte Radon-Exposition, für die Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz abschätzen. Das Ergebnis der Abschätzung muss der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt und 5 Jahre aufbewahrt werden.
- Ergibt die Abschätzung der Belastung durch Radon, dass die zu erwartende Jahresdosis an einem Arbeitsplatz unter 6 Millisievert bleibt, sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, die Radon-Exposition an diesem Arbeitsplatz unter Berücksichtigung aller Umstände in jedem Fall so gering wie möglich zu halten und ihre Abschätzung regelmäßig zu überprüfen. Maßnahmen zur Verringerung der Radon-Exposition können zum Beispiel die Beschränkung der Arbeitszeit an bestimmten Orten oder eine gezielte Lüftung sein.
Arbeitgeber*innen müssen die zuständige Landesbehörde informieren, wenn der angemeldete Arbeitsplatz aufgegeben wird. Gleiches gilt, wenn sie durch eine erneute Messung (wie in Stufe 1) nachweisen, dass die Radon-Konzentration aufgrund von Änderungen an dem Arbeitsplatz nun unterhalb des Referenzwertes liegt.
- Ergibt die Abschätzung der Belastung durch Radon, dass die Jahresdosis einen Wert von 6 Millisievert überschreiten kann, greift Stufe 4.
Stufe 4
Stufe 4: Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes greifen
Ergibt die Abschätzung der an einem Arbeitsplatz zu erwartenden Belastung durch Radon, die sogenannte Radon-Exposition, dass die Jahresdosis einen Wert von 6 Millisievert überschreiten kann, sind Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes einzuhalten.
Neben individuellen Maßnahmen zur Verringerung der Radon-Exposition sind das zum Beispiel das Führen eines Strahlenpasses bei Arbeiten in fremden Betriebsstätten oder die ärztliche Überwachung mit regelmäßigen Untersuchungen. Die zuständige Landesbehörde kann unter anderem auch das Einrichten von Strahlenschutzbereichen in der Arbeitsstätte veranlassen.
Darüber hinaus muss die Strahlendosis der betroffenen Beschäftigten dauerhaft gemessen werden, um zu überwachen, in welchem Maße diese Arbeitskräfte am Arbeitsplatz ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Die Dosimeter dafür werden von Messstellen bereitgestellt, die von den Bundesländern bestimmt werden.
Arbeitgeber*innen sind außerdem verpflichtet, die betroffenen Beschäftigten im Strahlenschutzregister des BfS zu registrieren. Das Strahlenschutzregister wacht darüber, dass die Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung und die Berufslebensdosis aller Beschäftigten, die im Register erfasst sind, eingehalten werden.
Wenn der angemeldete Arbeitsplatz so verändert wird, dass die Jahresdosis einen Wert von 6 Millisievert nachweislich nicht mehr überschreiten kann, müssen Arbeitgeber*innen dies der zuständigen Landesbehörde melden.
Messungen durch anerkannte Anbieter
Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon-Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen diese Messungen mit Messgeräten von Anbietern erfolgen, die vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannt sind. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse später von der zuständigen Landesbehörde akzeptiert werden können.
Arbeitgeber*innen können sich bei diesen Anbieter*innen über die gesetzlich vorgegebenen Messungen der Radon-Konzentration informieren und Messungen mit den genannten Messgeräten bestellen. Dazu gehört auch der Ergebnisbericht, der aufbewahrt und bei Bedarf der zuständigen Landesbehörde vorgelegt werden muss.
Folgende Anbieter*innen sind vom BfS aktuell gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung anerkannt:
Anbieter | Messgeräte | Messverfahren |
---|---|---|
Anbieter: A bis C- | ||
ALTRAC Radon-Messtechnik, Prüflabor 09661 Striegistal OT Böhrigen | LD PDL RSX | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
08294 Lößnitz | LD PD RSX | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
08468 Heinsdorfergrund | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Baubiologie Mittelrhein & Sachverständigen Büro GmbH & Co. KG 56598 Rheinbrohl | RTM 1688-2 | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
Baubiologie-Umweltmesstechnik Bio-Synergetics 42799 Leichlingen | RTM 1688-2 RadonScout | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
LD Radtrak2 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG 08289 Schneeberg | EQF 3200 | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
91207 Lauf | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
BsS Bergsicherung Sachsen GmbH 08289 Schneeberg | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Anbieter: D bis F- | ||
97084 Würzburg | Tesla TSR | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
Dr. Michael Westphal RadonTracer 01187 Dresden | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Dr. Marx GmbH 66583 Spiesen-Elversberg | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
01277 Dresden | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Eurofins Radon Testing Sweden AB SE-972 41 Luleå (Sweden) | Eurofins Alpha track Radon Detektor | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
26135 Oldenburg | LD Eurofins passives Radonexposimeter | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
95100 Selb | LD RSX Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Anbieter: G bis J- | ||
GEODIENST Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung 99842 Ruhl | RadonScout Pro P | direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle |
RadonScout Home | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR 09114 Chemnitz | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
IAF - Radioökologie GmbH Dresden 01454 Radeberg | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
LD PD RSX | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz 98574 Schmalkalden | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
IGU Institut für angewandte Isotopen-, Gas- und Umweltuntersuchungen 82237 Wörthsee | AlphaGuard RadonEye RD200 | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
EQF 3200 | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
INGEPA Inweltverbesserung und Gebäudepathologie GmbH 91207 Lauf | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Anbieter: K bis M- | ||
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sicherheit und Umwelt, Radonlabor 76344 Eggenstein-Leopoldshafen | FKSD-KIT | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH 90427 Nürnberg | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg-Vorpommern (LPS) 12555 Berlin | LD RSKS | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44287 Dortmund | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
Ortsdosimeter | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
Mirion Medical GmbH, Abt. Dosimetrics Radon Messstelle 80687 München | Eurofins passives Radonexposimeter | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Corentium Home | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
AlphaGuard PQ2000 | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer | |
Anbieter: N bis P- | ||
Nuclear Control & Consulting GmbH 38114 Braunschweig | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
RadonScout | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
85354 Freising | Eurofins passives Radonexposimeter | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
RTM 1688-2 Radonscout Home | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
87561 Oberstdort / OT Schöllang | RadonScout Plus | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
Anbieter: Q bis S- | ||
95666 Leonberg | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
SE-751 38 Uppsala (Schweden) | Radtrak2 Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
SPIRIT | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
89426 Wittislingen | RadonTec PRD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Sachverständigenbüro Dr. Gerhard Binker 91207 Lauf | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Sachverständigenbüro Dr. J. Kemski 53121 Bonn | AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer |
RTM 1688-2 RadonScout Corentium PRO | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
Radtrak2 Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
Sachverständigenbüro Münzenberg 97346 Iphofen | RadonScout Pro P | direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle |
69123 Heidelberg | RTM 1688-2
| direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
Radtrak2 Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
01159 Dresden | RadonScout Pro P | direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle |
RadonScout Home | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor | |
Anbieter: T bis V- | ||
51105 Köln | RTM 1688-2 | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor | |
TÜV SÜD Industrie Service GmbH 80686 München | Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
Umweltanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann 45133 Essen | RadonScout Pro P | direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle |
08523 Plauen | LD | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
41460 Neuss | Radtrak2 Radtrak3 | passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor |
VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. 01328 Dresden | Thoron Scout RadonScout Plus EQF 3200 | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
AlphaGuard | direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer | |
Anbieter: W bis Z- | ||
30625 Hannover | RadonScout Home | direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor |
Weitere Informationen zu anerkannten Anbieter*innen, die Messgeräte für Radon-Messungen bereitstellen und auswerten sowie die Ergebnisse in einem Ergebnisbericht zusammenfassen, sind im Artikel "Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen" zu finden.
Stand: 25.11.2024