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Ringversuche der Leitstelle
- Eine der wichtigsten Aufgaben der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist die Unterstützung der behördlich bestimmten Messstellen bei der Qualitätssicherung.
- Daher sorgt die Leitstelle für die regelmäßige Durchführung von Ringversuchen bei den In-vivo-Messstellen (Direktmessungen mit Ganzkörper- und Teilkörperzählern) und den In-vitro-Messstellen (Ausscheidungsanalytik).
Diese Ringversuche bestehen im Allgemeinen aus zwei Teilen:
- einem praktischen Teil, in dem die Aktivität in einem Phantom oder die Aktivitätskonzentration in einer Ausscheidungsprobe zu bestimmen ist
- einem theoretischen Teil, den sogenannten Fallbeispielen, in denen anhand vorgegebener Überwachungsdaten die innere Dosis zu berechnen ist.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist die Unterstützung der behördlich bestimmten Messstellen bei der Qualitätssicherung auf allen Schritten hin zur Ermittlung der inneren Dosis. Das bedeutet, dass die Leitstelle insbesondere die Ringversuche bei den In-vivo-Messstellen (Direktmessungen mit Ganzkörper- und Teilkörperzählern) und den In-vitro-Messstellen (Ausscheidungsanalytik) regelmäßig durchführt.
Im Ganzkörperzähler der Universitätsklinik Essen wird das Ziegelphantom "Olga" des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen des Ringversuches 2018 mittels vier Natriumiodid-Detektoren und eines mit Stickstoff gekühlten Germanium-Detektors gemessen
Diese Ringversuche bestehen dabei im Allgemeinen aus zwei Teilen:
- einem praktischen Teil, in dem die Aktivität in einem Phantom oder die Aktivitätskonzentration in einer Ausscheidungsprobe zu bestimmen ist, und
- einem theoretischen Teil, den sogenannten Fallbeispielen: Hier ist anhand vorgegebener Überwachungsdaten die innere Dosis zu berechnen.
An den Ringversuchen der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS können neben den behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen auch betriebliche und ausländische Messstellen teilnehmen. Die Teilnahme an den Ringversuchen ist kostenpflichtig nach dem Entgeltverzeichnis für Nutzleistungen des BfS bzw. der Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des BfS.
Durchführung In-vivo-Ringversuche
Die In-vivo-Ringversuche finden jährlich statt. Sie beinhalten in der Regel
- die Messung der Aktivität eines Ganzkörperphantoms (Nachbildung eines menschlichen Körpers) mit homogener Verteilung vorgegebener Radionuklide und
- die Messung der Aktivität eines Schilddrüsen-Halsphantoms (Schilddrüsenaktivität von Iod).
Aktion | Zeitpunkt |
---|---|
Ankündigung / Einladung | Frühjahr |
Vorbereitung der Phantome | |
Start der Messkampagne | Spätsommer |
Frist für Nachauswertungen | bis zwei Wochen nach der Messkampagne |
Mitteilung | Anfang des Folgejahres |
Statistische Auswertung des Ringversuchs | Frühjahr des Folgejahres |
Möglichkeit zu Stellungnahmen durch die Teilnehmer |
Durchführung In-vitro-Ringversuche
Die In-vitro-Ringversuche finden ebenfalls einmal jährlich statt und beinhalten im Allgemeinen die Bestimmung der Aktivitätskonzentration von vorgegebenen Radionukliden im Urin oder im Stuhl.
Aktion | Zeitpunkt |
---|---|
Ankündigung | Mitte des Jahres |
Vorbereitung bzw. Herstellung der Ringversuch-Proben | |
Versand der Proben an die Ringversuch-Teilnehmer | Zweite Hälfte des Jahres |
Mitteilung der Ergebnisse von den Ringversuch-Teilnehmern | Anfang des Folgejahres |
Auswertung der eingegangenen Ringversuch-Ergebnisse | |
Mitteilung erster Ergebnisse an die Ringversuch-Teilnehmer per E-Mail | erstes Quartal des Folgejahres |
Durchführung eines Workshops mit den deutschsprachigen Ringversuch-Teilnehmern | Mitte des Folgejahres |
Ergebnismitteilung an die Ringversuch-Teilnehmer, mit zugehörigem BfS-Bericht | Ende des Folgejahres |
Durchführung von Fallbeispielen
Zusätzlich zu den jeweiligen Ringversuchen werden den Inkorporationsmessstellen zur Qualitätssicherung dosimetrische Fallbeispiele angeboten. An der Lösung der Fallbeispiele der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS können neben den behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen auch nicht-amtliche und ausländische Messstellen teilnehmen.
Bei diesem theoretischen Teil ist anhand von vorgegebenen Überwachungsdaten eine innere Dosis zu berechnen. Die Fallbeispiele können aus fiktiven Daten oder auch aus einem realen Überwachungsfall aus den Bereichen In-vivo und In-vitro stammen. Die Teilnahme an den Fallbeispielen ist unabhängig von der an den Ringversuchen und kann auch ohne eigene Messeinrichtung erfolgen.
Die Durchführung der Fallbeispiele findet ungefähr zeitgleich mit den Ringversuchen statt, d. h. Angebot, Versand und Lösungsvorschläge der Fallbeispiele werden im dritten Quartal terminiert. Die Ergebnisse mit Musterlösungen werden den teilnehmenden Messstellen im ersten Quartal des Folgejahres mitgeteilt.
Stand: 25.01.2024