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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" (die Strahlenschutzverordnung) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz. Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft.
Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zudem die zentrale Stelle zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen über bedeutsame Vorkommnisse, insbesondere bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen.
Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Eigenüberwachung
- von kerntechnischen Anlagen,
- von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und
- von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
im Zuständigkeitsbereich des BfS.
Des Weiteren ist das BfS zuständig für die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon.
RadonEinklappen / Ausklappen
Wege des Radons aus dem Boden an die Oberfläche
Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Radon kann aus dem Baugrund in Gebäude aufsteigen und sich dort anreichern. Um das gesundheitliche Risiko so gering wie möglich zu halten, ist im Strahlenschutzgesetz als Richtschnur für eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter festgelegt worden.
Die Strahlenschutzverordnung konkretisiert dies. Zum einen legt die Verordnung Kriterien fest, anhand derer sogenannte Radonvorsorgegebiete, das sind Gebiete, in denen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor Radon greifen sollen, eingegrenzt werden. Bis 2020 waren die Bundesländer aufgefordert, Radonvorsorgegebiete zu ermitteln und auszuweisen. Der Schutz vor Radon ist in der Wohnung, in Schulen, Kindergärten und am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
In der Verordnung werden Maßnahmen aufgelistet, mit denen das gesundheitliche Risiko minimiert werden kann. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel radondichte Baumaterialien oder Einrichtungen zur Abführung radonhaltiger Luft aus dem Baugrund. In den Radonvorsorgebieten muss beim Neubau von Häusern und Wohnungen sowie Arbeitsstätten mindestens eine der in der Verordnung genannten Maßnahmen eingehalten werden.
FreigabeEinklappen / Ausklappen
Infolge des Ausstiegsbeschlusses von 2011 werden alle Kernkraftwerke in Deutschland bis 2022 stillgelegt und müssen daher auch rückgebaut werden. Klar ist, dass hochradioaktive Stoffe etwa aus dem Reaktorkern mit größter Vorsicht endgelagert werden müssen.
Auch der Umgang mit allen anderen Materialien ist klar geregelt: Die Strahlenschutzverordnung sieht ein wissenschaftlich und rechtlich abgesichertes Verfahren vor, mit dem die radiologische Unbedenklichkeit eines Stoffes ermittelt und festgestellt wird. Man spricht von der sogenannten Freigabe. Neben baulichen Reststoffen ehemaliger Kernkraftwerke betrifft dies aber auch Materialien aus Medizin, Industrie, Wissenschaft und Technik.
Schwach radioaktives Material, das lediglich zu einer vernachlässigbaren Strahlenexposition der Bevölkerung führt, kann dem Wirtschaftskreislauf zugeführt oder entsorgt werden. Als Kriterium gelten hier 10 Mikrosievert pro Jahr. Zum Vergleich: Die jährliche Strahlenbelastung aufgrund natürlicher Strahlenquellen ist im Mittel über hundert Mal höher.
Das Konzept der Freigabe leistet einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland. Insbesondere kann damit vermieden werden, dass große Mengen radiologisch bedeutungslosen Materials aufwändig in einem Endlager entsorgt werden müssen.
StrahlenschutzregisterEinklappen / Ausklappen
Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte bei Personen, die aus beruflichen Gründen Strahlung ausgesetzt sind. Das BfS erfasst im Rahmen dieser Aufgaben jährlich ca. 3,5 Millionen amtliche Dosis- und Strahlenpassmeldungen von insgesamt ca. 100 verschiedenen Messstellen und Behörden aus ganz Deutschland zentral und personenbezogen im Strahlenschutzregister.
Bewertungsverfahren RechtfertigungEinklappen / Ausklappen
Das Strahlenschutzgesetz sieht vor, dass Produkte oder Verfahren, bei denen Mensch und Umwelt ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, bei Zweifeln an ihrer Rechtfertigung umfassend durch das BfS geprüft und bewertet werden. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Strahlenanwendungen oder die Nutzung von Strahlung in Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen. Bei der Prüfung geht es darum, den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder anderweitigen Nutzen gegenüber einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung abzuwägen.
Die Strahlenschutzverordnung enthält detaillierte Regelungen für dieses Prüfverfahren.
Medizinischer StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen
In der medizinischen Diagnostik und Therapie kommt zunehmend ionisierende Strahlung zum Einsatz. Durch technische Mängel oder menschliches Versagen können dabei Patienten und Patientinnen ungerechtfertigt einer zu hohen Dosis ausgesetzt werden. Damit aus solchen Fällen Lehren für die Zukunft gezogen werden können, sieht das Strahlenschutzgesetz ein bundesweites Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin (BeVoMed) vor. Die Strahlenschutzverordnung legt spezifische Meldekriterien und Meldewege im Detail fest.
Bedeutsame Vorkommnisse sind über die zuständigen Behörden an das BfS zu melden. Das BfS hat dazu das webbasierte System BeVoMed (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet.
Stand: 08.04.2024