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Das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ)
- Kommt es zu einem radiologischen Notfall, tritt ein besonderer Krisenstab zusammen: das Radiologische Lagezentrum des Bundes.
- Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der GRS arbeiten in diesem Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand.
- Das Radiologische Lagezentrum stellt unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung.
- Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden.
Kommt es zu einem radiologischen Notfall, arbeiten je nach Art des Notfalls
- Bundes- und Länderbehörden,
- Anlagenbetreiber und/oder
- Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW) der das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
im In- und Ausland eng zusammen. Bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt ist der Bund zuständig – dann tritt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (kurz: RLZ) unter Führung des Bundesumweltministeriums (BMUV) als besonderer Krisenstab zusammen. Überregionale Notfallszenarien wären zum Beispiel
- Unfälle in Kernkraftwerken sowohl im Inland (sofern diese noch nicht frei von Brennstäben sind) als auch im grenznahen oder fernen Ausland
- Unfälle in sonstigen kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland, die keine Kernkraftwerke sind – beispielweise Zwischen- oder Endlager
- Satellitenabstürze, wenn radioaktives Material beteiligt ist.
Anders ist dies bei lokalen und regionalen radiologischen Notfällen. Hier ist das Bundesland zuständig, in dem der Notfall eingetreten ist – wobei je nach Entwicklung der radiologischen Lage das Radiologische Lagezentrum des Bundes Zuständigkeiten übernehmen kann. Lokale/regionale Notfallszenarien, mit in der Regel regional begrenzten Folgen für die Umwelt innerhalb des Bundeslandes, in dessen Hoheitsbereich der Notfall geschieht, wären zum Beispiel
- Unfälle in inländischen kerntechnischen Anlagen
- Terroristische Akte
- Unfälle mit radioaktiven Quellen
- Transportunfälle
Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes.
Was ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes?
Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist ein besonderer Krisenstab, der nur temporär im Notfall vom Bundesumweltministerium einberufen und geleitet wird. Dieser Krisenstab ist dabei nicht an einem konkreten Ort anzutreffen. Er ist vielmehr ein Netzwerk der daran beteiligten Behörden und der GRS, die räumlich über Deutschland verteilt sind.
Im Radiologischen Lagezentrum wird das Bundesumweltministerium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
- vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
- vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE),
- von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und
- vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
unterstützt. In einem Notfall greifen alle beteiligten Behörden sowie die GRS auf ihre eigenen Infrastrukturen zurück. Das Bundesumweltministerium führt das Netzwerk technisch und organisatorisch im Krisenstab "Radiologisches Lagezentrum des Bundes" zusammen.
Wie arbeitet das Radiologische Lagezentrum des Bundes?
Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist rund um die Uhr einsatzbereit. Dies wird über Rufbereitschaften sichergestellt. Nach einer Alarmierung des Radiologischen Lagezentrums arbeitet dieses rollenbezogen in einer Stabsstruktur.
Die Fachleute des Radiologischen Lagezentrums erledigen ihre Aufgaben im Krisenfall von ihren jeweiligen Arbeitsorten aus
- in speziell dafür geschaffenen Stabsräumen, in denen der Krisenstab zusammen kommt, sowie
- in Lageräumen, in denen die Fachleute beispielsweise die Lage analysieren und das Lagebild erstellen.
Der virtuelle Austausch untereinander erfolgt über elektronische Kommunikationsmedien. Die Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Institutionen auf Bundes- und Landesebene übt das Radiologische Lagezentrum regelmäßig, damit das Zusammenspiel in einem Notfall bestmöglich funktioniert.
Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Häufig stellen hier besondere Krisenstäbe die Einsätze sicher.
Welche Aufgaben hat das Radiologische Lagezentrum des Bundes?
In einem überregionalen radiologischen Notfall beruft das Bundesumweltministerium das Radiologische Lagezentrum ein. Das Radiologische Lagenzentrum übernimmt dann folgende Aufgaben:
Erstellen des einheitlichen radiologischen LagebildesEinklappen / Ausklappen
Im Radiologischen Lagezentrum werden die Informationen zum Unfallhergang und zur aktuellen radiologischen Situation sowie Prognosen zum weiteren Verlauf in einem Dokument, dem Radiologischen Lagebild, dargestellt.
Dies umfasst die Aufbereitung, Analyse und Bewertung aller relevanten Informationen, um die aktuellen Auswirkungen auf die Umwelt zu erfassen und den weiteren Verlauf zu prognostizieren sowie die mögliche Strahlenbelastung der dort (in betroffenen Gebieten) ansässigen Bevölkerung abzuschätzen.
Mit dem Radiologischen Lagebild steht allen Behörden in Bund und Ländern, die in einem Notfall Entscheidungen über zum Beispiel Katastrophenschutzmaßnahmen treffen müssen, eine einheitliche, aussagekräftige und valide Einschätzung der radiologischen Lage nebst Vorschlägen für Schutzmaßnahmen (wie zum Beispiel die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten oder der Verzicht auf bestimmte Lebensmittel) zur Verfügung.
Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums erstellt das Bundesamt für Strahlenschutz das Radiologische Lagebild.
Bereitstellung und Übermittlung des Radiologischen LagebildesEinklappen / Ausklappen
Die elektronische Lagedarstellung ELAN
Das Radiologische Lagezentrum stellt das Radiologische Lagebild mit Informationen zum Unfallhergang und zur aktuellen radiologischen Situation sowie Prognosen zum weiteren Verlauf betroffenen Länderbehörden schnellstmöglich mit Hilfe der Elektronischen Lagedarstellung (ELAN), einer webbasierten Plattform für Behörden, zur Verfügung.
Auch die im allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegten obersten Bundesbehörden erhalten das Radiologische Lagebild mit Hilfe der Elektronischen Lagedarstellung ELAN.
Die schnelle Bereitstellung eines aktuellen Radiologischen Lagebildes ist wichtig, damit zur gemeinsamen Bewältigung des Notfalls alle Beteiligten schnell Zugriff auf die vorhandenen Informationen und somit eine einheitliche Entscheidungsgrundlage haben.
Behördlicher InformationsaustauschEinklappen / Ausklappen
Das Radiologische Lagezentrum ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es bei überregionalen radiologischen Notfällen um Informationen zur radiologischen Lage und deren Bewertung geht. Es tauscht sich direkt innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern aus und stellt Informationen zur Verfügung.
Informationen werden auch mit Organen und Einrichtungen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie mit Drittstaaten und internationalen Organisationen ausgetauscht. Insbesondere bei radiologischen Unfällen im Ausland arbeitet das Radiologische Lagezentrum mit internationalen Behörden und Organisationen wie zum Beispiel der Internationalen Atom-Energie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA), der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) grenzübergreifend zusammen.
Für diese Aufgabe ist innerhalb des Radiologischen Lagezentrums das Bundesumweltministerium zuständig.
Koordinierung der Schutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur Information der Bevölkerung sowie von HilfeleistungenEinklappen / Ausklappen
Die Folgen eines radiologischen Notfalls für die Umwelt können sehr unterschiedlich sein, so dass zahlreiche unterschiedliche Fachbehörden auf Bundes- und Landesebene in ihrer Zuständigkeit betroffen sein können. Zwischen den betroffenen Fachbehörden müssen Schutzmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen bei der Planung und Umsetzung umfassend koordiniert werden, damit die Maßnahmen in sich stimmig und widerspruchsfrei sind.
Beispiele sind etwa
- die Überwachung der Nahrungsmittelproduktion in der Landwirtschaft,
- die Empfehlung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion oder Rückhaltung von Kontamination in der Nahrung und anderen Konsumgütern oder
- Empfehlungen für Reisende und Güterverkehr.
Die Regelungen hierzu werden in allgemeinen und besonderen Notfallplänen von Bund und Ländern erstellt.
Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums wird die Aufgabe der Koordinierung von Schutzmaßnahmen der Fachbehörden durch das Bundesumweltministerium wahrgenommen.
Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei NotfällenEinklappen / Ausklappen
In einem radiologischen Notfall ist es für die Bevölkerung sehr wichtig, schnell Informationen über den Unfall zu erhalten, damit sich alle möglichst gut schützen können und wissen, was passiert.
Soweit nicht die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden dies bei Notfällen übernehmen, informiert das Radiologische Lagezentrum die möglicherweise betroffene Bevölkerung über den eingetretenen Notfall und nach Möglichkeit über dessen Merkmale wie Ursprung, Ausbreitung und voraussichtliche Entwicklung. Es spricht zudem Verhaltensempfehlungen aus. Abhängig vom Notfall können dies zum Beispiel Empfehlungen zum Verzehr von Lebensmitteln und Hygieneregeln sein.
Auch Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Verbleiben im Haus oder die Verwendung von hochdosierten Jodtabletten und Vorkehrungen für den Fall der Evakuierung kann das Radiologische Lagezentrum aus radiologischer Sicht vorschlagen, die Entscheidungen zur Umsetzung treffen die Katastrophenschutzbehörden in den Ländern. Auf Anweisung ihrer vorgesetzten Behörden und Krisenstäbe setzen Einsatzorganisationen und Hilfsdienste die Maßnahmen vor Ort um.
Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums wird die Aufgabe der Information der Bevölkerung federführend durch das Bundesumweltministerium wahrgenommen.
Koordinierung der Messungen von Bund und LändernEinklappen / Ausklappen
Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz
In einem radiologischen Notfall wird das Messnetz zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL-Messnetz) aus dem Routinebetrieb in den Intensivbetrieb versetzt.
Die Messungen der stationären Messsonden des ODL-Messnetzes werden zudem schnellstmöglich durch mobile Messungen ergänzt, um die Radionuklide am Boden identifizieren und die betroffenen Gebiete besser eingrenzen zu können..
Bundes- und Landesmessstellen, der Kerntechnische Hilfsdienst (KHG) und das BfS können für mobile Messungen Messtrupps mit Messfahrzeugen und Hubschraubern einsetzen.
Je nach Notfallszenario und betroffenen Gebieten kann das Messprogramm angepasst und dort räumlich verdichtet werden, wo wichtige Entscheidungen über Schutzmaßnahmen anstehen. Wo genau gemessen wird, legt dabei die Messstrategie fest. Sie wird erheblich von der Wetterlage bestimmt und ist ein Ergebnis des Lagebildes.
Damit die Messstrategie erfolgreich umgesetzt werden kann, koordiniert im Radiologischen Lagezentrum das Bundesamt für Strahlenschutz die gemeinsamen mobilen Messungen.
Sammlung, Auswertung und Dokumentation von Daten des NotfallsEinklappen / Ausklappen
Die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erfasst gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung zentral alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik auftreten. In Monats- und Jahresberichten dokumentiert die Störfallmeldestelle regelmäßig die so erfassten meldepflichtigen Ereignisse.
Diese Arbeiten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erfolgen weitgehend unabhängig vom Radiologischen Lagezentrum.
Leitung des Radiologischen LagezentrumsEinklappen / Ausklappen
Als sogenannte Kopfstelle des Radiologischen Lagezentrums hat das Bundesumweltministerium die Leitung inne und stellt sicher, dass
- das Radiologische Lagezentrum jederzeit einsatzbereit ist,
- das radiologische Lagebild erstellt, bereitgestellt und an die im allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegten Adressaten übermittelt wird,
- die Zusammenarbeit der Fachbehörden auf Bundesebene koordiniert abläuft,
- der behördliche Informationsaustausch zielgerichtet durchgeführt wird,
- Entscheider*innen in Bund und Ländern bestmöglich aus radiologischer Sicht beraten werden und
- die Bevölkerung schnell und sicher informiert wird.
Gesetzliche Grundlage des Radiologischen Lagezentrums
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 regelt in § 106 die Einrichtung des Radiologisches Lagezentrums.
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Stand: 02.04.2025