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Vorsorge

Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder gibt es einzelne Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen der hochfrequenten Strahlung bei geringen Feldintensitäten. Deshalb empfiehlt das BfS, die Grenzwerte durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen.

Eine Frau sitzt an einem Tisch und telefoniert mit dem Smartphone, links neben ihr steht eine Tasse, rechts neben ihr ist eine PflanzeQuelle: Oleksii/Stock.adobe.com

Weniger Strahlung beim Telefonieren mit dem Handy

Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen eingesetzt. Handys erzeugen diese Felder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung direkt am Kopf. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand reichen die international empfohlenen Grenzwerte aus, um vor nachgewiesenen Gesundheitsrisiken zu schützen. Auch wenn somit keine weiteren Maßnahmen für den Strahlenschutz notwendig sind, bestehen dennoch individuelle Möglichkeiten zur Expositionsverringerung.

Grafische Darstellung von SAR-Werten am Kopf

SAR-Werte von Handys

Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder genutzt, um Sprache oder Daten zu übertragen. Wenn man mit dem Handy am Ohr telefoniert, wird ein Teil der Energie dieser Felder im Kopf aufgenommen. Führt man das Handy zum Beispiel in der Hosen- oder Hemdtasche bei sich und benutzt zum Telefonieren ein Headset, so wird die Energie von dem Körperteil aufgenommen, in dessen Nähe sich das Handy befindet. Als Maß für die Energieaufnahme dient die so genannte Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen.

Grenzwerte beim Mobilfunk

Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte festgelegt. Sie beruhen auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Vorsorgemaßnahmen

Die Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und der für Endgeräte maximal zulässige SAR-Wert schützen vor den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten Felder des Mobilfunks. Es bestehen aber nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung, die durch die wissenschaftliche Forschung zum Beispiel im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm nicht vollständig beseitigt werden konnten.

Frau mit Smartphone in der HandQuelle: Alliance/stock.adobe.com

Weniger Strahlung bei der Nutzung von Smartphones oder Tablets

Smartphones verwenden genauso wie klassische Mobiltelefone hochfrequente elektromagnetische Felder für die Übertragung von Sprache und Daten. Neben Mobilfunkverbindungen können Smartphones in der Regel auch Wireless Lan (WLAN) nutzen. Ähnliches gilt für Tablets: Sie nutzen hochfrequente Felder für WLAN-Verbindungen und haben oftmals auch Mobilfunk eingebaut.

in der Hand gehaltenes Smartphone

Blauer Engel: so viele Mobiltelefone könnten damit ausgezeichnet werden

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhebt seit 2002 regelmäßig bei den Herstellern die Spezifische Absorptionsrate (SAR-Werte) von auf dem Markt erhältlichen Mobiltelefonen (Handys). Bei der Erhebung wird auch ermittelt, wie viele Geräte die höhere Anforderung des Umweltzeichens "Blauer Engel" erfüllen. Für das Umweltzeichen dürfen Mobiltelefone einen SAR-Wert von 0,5 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten.

Ende Oktober 2016 wurde erstmals ein Smartphone mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.

Behördliche Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen

Mobilfunksendeanlagen bedürfen bei einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Diese prüft im sog. Standortverfahren die Einhaltung der Grenzwerte. Ob Mobilfunksendeanlagen beim Betrieb die Grenzwerte einhalten, wird außer von der Bundesnetzagentur insbesondere von den zuständigen Immissionsschutzbehörden überwacht. Weitere Anforderungen an Mobilfunksendeanlagen ergeben sich aus dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht, gegebenenfalls auch aus dem Naturschutz- und dem Denkmalschutzrecht.

Notizblock

Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber

Am 19. Juni 2023 wurde eine neue Selbstverpflichtung von den vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern abgegeben. Sie gilt für fünf Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.

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