-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Elektromagnetische Felder
- Was sind elektromagnetische Felder?
- Hochfrequente Felder
- Was sind hochfrequente Felder?
- Quellen
- Schnurlose Festnetztelefone
- Kabellose Geräteverbindungen
- Kabellose In-Ear-Kopfhörer
- Babyüberwachungsgeräte
- BOS-Funk
- Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk
- Rundfunk und Fernsehen
- Mikrowellenkochgeräte
- Intelligente Stromzähler - Smart Meter
- Ganzkörperscanner
- Radaranlagen
- Wirkungen
- Schutz
- Strahlenschutz beim Mobilfunk
- Statische und niederfrequente Felder
- Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze
- Strahlenschutz bei der Elektromobilität
- Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder
Optische Strahlung
- Was ist optische Strahlung?
- UV-Strahlung
- Sichtbares Licht
- Infrarot-Strahlung
- Anwendung in Medizin und Wellness
- Anwendung in Alltag und Technik
Ionisierende Strahlung
- Was ist ionisierende Strahlung?
- Radioaktivität in der Umwelt
- Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor?
- Natürliche Strahlung in Deutschland
- Luft, Boden und Wasser
- Radon
- Lebensmittel
- Welche Radionuklide kommen in Nahrungsmitteln vor?
- Natürliche Radioaktivität in der Nahrung
- Natürliche Radioaktivität in Paranüssen
- Strahlenbelastung von Pilzen und Wildbret
- Strahlenbelastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser
- Natürliche Radionuklide in Mineralwässern
- Baumaterialien
- Altlasten
- Industrielle Rückstände (NORM)
- Labore des BfS
- Anwendungen in der Medizin
- Diagnostik
- Früherkennung
- Strahlentherapie
- BeVoMed: Meldung bedeutsamer Vorkommnisse
- Verfahren zur Strahlenanwendung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- Orientierungshilfe
- Allgemeines und Veranstaltungshinweise
- Neuigkeiten zum Verfahren
- FAQs: Einreichung bis 30.06.2025
- FAQs: Einreichung ab 01.07.2025
- Anzeige mit Einreichung bis 30.06.2025
- Antrag auf Genehmigung bis 30.06.2025
- Anzeige mit Einreichung ab 01.07.2025
- Antrag auf Genehmigung ab 01.07.2025
- Abbruch, Unterbrechung oder Beendigung
- Registrierte Ethik-Kommissionen
- Anwendungen in Alltag und Technik
- Radioaktive Strahlenquellen in Deutschland
- Register hochradioaktiver Strahlenquellen
- Bauartzulassungsverfahren
- Gegenstände mit angeblich positiver Strahlenwirkung
- Handgepäck-Sicherheitskontrollen
- Radioaktive Stoffe in Uhren
- Ionisationsrauchmelder (IRM)
- Strahlenwirkungen
- Wie wirkt Strahlung?
- Wirkungen ausgewählter radioaktiver Stoffe
- Folgen eines Strahlenunfalls
- Krebserkrankungen
- Vererbbare Strahlenschäden
- Individuelle Strahlenempfindlichkeit
- Epidemiologie strahlenbedingter Erkrankungen
- Ionisierende Strahlung: positive Wirkungen?
- Strahlenschutz
- Nuklearer Notfallschutz
- Serviceangebote
-
BfS
Unternavigationspunkte
BfS
- Stellenangebote
- Arbeiten im BfS
- Wir über uns
- Wissenschaft und Forschung
- Forschung im BfS
- Gesellschaftliche Aspekte des Strahlenschutzes
- Natürliche Strahlenexposition
- Wirkung und Risiken ionisierender Strahlung
- Medizin
- Notfallschutz
- Radioökologie
- Elektromagnetische Felder
- Optische Strahlung
- Europäische Partnerschaft
- Wissenschaftliche Kooperationen
- Gesetze und Regelungen
- Strahlenschutzgesetz
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV)
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition
- Links
- Services des BfS
- Stellenangebote
Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon
- Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer gemäß Strahlenschutzgesetz ermitteln, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist.
In diesen Gebieten gelten unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gebäudetypen:
- Für private, bereits bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
- Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch besondere bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann.
- An vielen Arbeitsplätzen muss die Radon-Konzentration gemessen werden. Beträgt die Konzentration von Radon an Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
Der Schutz vor Radon ist im Strahlenschutzgesetz geregelt. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen.
Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Radon kann aus dem Baugrund in Gebäude aufsteigen und sich dort anreichern.
Als Richtschnur für eine erhöhte Konzentration von Radon in Innenräumen ist im Strahlenschutzgesetz ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter festgelegt. Wird dieser so genannte Referenzwert überschritten, sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
Gebiete mit erhöhten Radon-Konzentrationen
Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in einer "beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen"
, so das Strahlenschutzgesetz, überschritten wird.
In diesen so genannten Radon-Vorsorgegebieten gelten unterschiedliche Regelungen zum Schutz vor Radon – je nachdem, ob es sich um ein Wohngebäude oder einen Arbeitsplatz handelt.
Private, bereits bestehende Wohngebäude
Private, bereits bestehende Wohngebäude
Für private, bereits bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Das Strahlenschutzgesetz sieht für sie keine Pflicht zum Handeln vor.
Die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger über Gesundheitsrisiken durch Radon zu informieren und sie für Schutzmaßnahmen zu gewinnen.
Private Neubauten
Private Neubauten
Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch besondere bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann.
Welche baulichen Maßnahmen das sein können, ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt.
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze
Werden Gebäude zum Arbeiten genutzt, sind die für die jeweiligen Arbeitsplätze Verantwortlichen verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen. Beträgt die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um dort die Radon-Konzentration zu senken.
Dies gilt auch für besondere Arbeitsplätze, an denen hohe Radon-Konzentrationen häufig vorkommen können, wie zum Beispiel in Bergwerken und in bestimmten Wasserwerken. Für diese besonderen Arbeitsplätze gilt die Mess- und Maßnahmenpflicht unabhängig davon, ob sie in einem Gebiet liegen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist, oder nicht.
Radon-Messungen am Arbeitsplatz
Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen
Weitere Schritte
Bis 2020 mussten die Bundesländer die Gebiete mit hohem Radon-Vorkommen ermitteln und bekanntgeben. Die Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Wohngebäuden und an Arbeitsplätzen wurden in der Strahlenschutzverordnung ausgearbeitet und werden durch Normen untersetzt.
Die Bundesländer müssen in regelmäßigen Abständen ihre Entscheidung überdenken und gegebenenfalls auch anpassen.
Stand: 10.04.2024