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Licht

Als "Licht" wird der sichtbare Teil der optischen Strahlung - zwischen der UV-Strahlung und der Infrarot-Strahlung - bezeichnet. Die meisten Menschen können Wellenlängen zwischen circa 400 Nanometern (nm) und 780 nm mit dem Auge wahrnehmen.

Licht aus künstlichen Strahlenquellen wird seit langem für medizinische und kosmetische Zwecke (z.B. bei der Blaulichttherapie der Neugeborenen-Gelbsucht, zur Epilation und zur Tattoo-Entfernung) genutzt. Viele Laser und IPL-Geräte ("Blitzlampen") arbeiten mit unterschiedlichen Wellenlängen des Lichts.

Was versteht man unter Licht?

Als "Licht" wird der sichtbare Teil des elektromagnetischen Spektrums bezeichnet, das heißt der Wellenlängenbereich, der beim Menschen Hell- und Farbempfindungen hervorruft. Er liegt zwischen der UV-Strahlung und der Infrarot-Strahlung. Die meisten Menschen können Wellenlängen zwischen circa 400 Nanometern (nm) und 780 nm mit dem Auge wahrnehmen.

Schutz bei sichtbarem Licht

Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund, vor allem photochemische Wirkungen auf die Netzhaut. Thermische, das heißt durch Erwärmung bedingte Schäden sind zwar ebenfalls möglich, benötigen aber höhere Strahlungsintensitäten.

Querschnitt durch das menschliche Auge, die Pfeile kennzeichnen die Durchlässigkeit für optische Strahlung

Wirkungen des Lichts

Licht ermöglicht uns, unsere Umwelt mit den Augen wahrzunehmen. Licht dient aber nicht nur dem Sehvorgang, sondern beeinflusst auch körpereigene Botenstoffe und stellt die innere Uhr. Übersteigt die Bestrahlungsstärke bestimmte Werte, kann Licht vor allem die Augen schädigen.

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