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Das Strahlenschutzregister (SSR)

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen, überwacht die Einhaltung von Grenzwerten sowie die Ausgabe von Strahlenpässen und vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister

Ab dem 4. November gibt es wichtige Änderungen bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister. So ist die Beantragung von Auskünften nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz ausschließlich über ein digitales Auskunftsportal möglich und Dosisauskünfte aus dem Strahlenschutzregister sind gebührenpflichtig. Zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals ist das Vorhandensein eines staatlicherseits zur Verfügung gestellten Nutzerkontos notwendig.

Informationen und Anleitung zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister

In diesem Artikel finden Sie eine Anleitung mit den wichtigsten Informationen für die Beantragung von Dosisauskünften über das digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters. Diese Anleitung steht auch als PDF zum Download und Ausdrucken zur Verfügung.

Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt

In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über den Zweck und die Aufgaben des Strahlenschutzregisters und die Kontaktdaten bei Anfragen an das Strahlenschutzregister.

Anleitung für die Beantragung von SSR-Nummern über das SSR-Portal

In diesem Artikel finden Sie eine Anleitung mit den wichtigsten Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern. Diese steht auch als PDF zum Download und Ausdrucken zur Verfügung.

Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern

In diesem Artikel finden Sie alle ausführliche Informationen zur Beantragung von Strahlenschutzregisternummern (SSR-Nummern), praktische Tipps zur Dateneingabe und Informationen zum Datenschutz.

Hintergrundinformationen rund um die SSR-Nummer

Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) am 31.12.2018 benötigen alle Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister zu erfolgen haben, eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

In diesem Artikel finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen rund um die SSR-Nummer.

Überblick über die im Rahmen der beruflichen Strahlenschutzüberwachung an das SSR zu übermittelnden Daten

Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) haben sich wichtige Änderungen hinsichtlich der Daten ergeben, die im Rahmen der beruflichen Strahlenschutzüberwachung an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind. Hier geben wir einen Überblick über die einzelnen Daten, die von den Betrieben über die behördlich bestimmten Messstellen bzw. Registrierbehörden an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind, zusammen mit den Informationen zum Datenformat je nach Meldungsart.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur SSR-Nummer sowie zum Strahlenpass.

Weiterführende Informationen für Messstellen und Behörden

Diese zusätzlichen Informationen richten sich an nach § 169 StrlSchG bestimmte Messstellen, das Luftfahrt-Bundesamt und Registrierbehörden, die Dosiswerte und Strahlenpassmeldungen an das Strahlenschutzregister übertragen.

Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inklusive XLSX/CSV-Datei)

Für den Datenaustausch zwischen den Betrieben bzw. den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS neben einem Webservice auch entsprechende Webanwendungen zur Verfügung. Die Nutzung der Webanwendung eignet sich vor allem bei Übertragung geringerer Datenmengen an das BfS. Hier finden Sie Informationen und detaillierte Spezifikationen zur Nutzung der Webanwendungen (inklusive Einlesen einer XLSX/CSV-Datei).

Spezifikationen für die Nutzung des Webservices

Für den Datenaustausch zwischen den Betrieben bzw. den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS neben einer Webanwendung auch entsprechende Webservices zur Verfügung. Diese Information dient zur Vorbereitung auf die geplante Verwendung eines Webservices. Sie richtet sich an Betriebe und Messstellen sowie Behörden, die zur Datenübertragung an das BfS einen Webservice einrichten möchten.

Statistische Auswertungen aus dem Strahlenschutzregister

In diesem Artikel finden Sie aktuelle Auswertungen aus dem Strahlenschutzregister. Im Jahr 2023 wurden etwas mehr als 422.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht. Auswertungen zur personenbezogenen Situation zeigen, dass die durchschnittliche Strahlenexposition für Beschäftigte an Arbeitsplätzen im Allgemeinen auf einem niedrigen Niveau liegt. Das spricht grundsätzlich für einen erfolgreichen beruflichen Strahlenschutz.

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