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Fukushima-Folgen immer noch spürbar
Notfallschutz in Deutschland erheblich ausgeweitet
Ausgabejahr 2021
Datum 23.02.2021
Datum 23.02.2021
Blick auf das Gelände des zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi
Quelle: christian aslund/EyeEm/Stock.adobe.com
Die Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima vor zehn Jahren hat beträchtliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt gehabt. Rund 300 Quadratkilometer in der Region Fukushima sind weiterhin Sperrgebiet und dürfen nur eingeschränkt betreten werden. Viele Menschen leiden unter den Folgen, zu denen insbesondere auch psychische Belastungen zählen.
Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung internationalen Angaben zufolge allerdings deutlich gesunken und damit wird sie 2021 auf einem Niveau wie die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland sein.
Die Präsidentin des BfS, Inge Paulini, betonte: "Auch wenn außerhalb der Sperrgebiete wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist, wirken die Folgen der Katastrophe bis heute und noch lange weiter nach. Direkt durch die Strahlung verursachte Krankheiten sind zwar bislang nicht aufgetreten, zahlreiche Menschen sind allerdings infolge der Evakuierung verstorben oder leiden immer noch an psychischen Erkrankungen. Und immer noch ist das Sperrgebiet ungefähr so groß wie die Stadt München."
Langzeitwirkungen für die Bevölkerung als Forschungsthema für kommende Jahre
Japanische Besucherin lässt im Ganzkörperzähler Berlin untersuchen, ob sie Radioaktivität aufgenommen hat.
Wer sich heute außerhalb des Sperrgebiets aufhält, muss sich keine Sorgen um seine Gesundheit machen. Doch manche Auswirkungen auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung lassen sich auch heute noch nicht abschließend erfassen. Insbesondere bei Krebserkrankungen, die mit ionisierender Strahlung in Verbindung stehen, dauert es oft viele Jahre, bis sie tatsächlich auftreten. Deshalb kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Jahren doch noch Erkrankungen als direkte Folge des Reaktorunfalls auftreten.
Das BfS war in den vergangenen Jahren an der Erstellung von Berichten zu den Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima für den Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen atomarer Strahlung (UNSCEAR) beteiligt. Der neueste UNSCEAR-Bericht wird noch in diesem Frühjahr erwartet.
Neue Themen für Strahlenschutz und Notfallplanung, auch in Deutschland
BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini
In den vergangenen zehn Jahren nach dem Reaktorunglück hat auch Deutschland Konsequenzen für den Notfallschutz gezogen. Paulini betonte: "Das Unglück im japanischen Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein besonders hohes Risiko darstellt. Deshalb müssen wir im Vorfeld alles tun, um bestmöglich vorbereitet zu sein. In Deutschland ist der Notfallschutz für Unfälle oder Ereignisse mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen deshalb nach Fukushima grundlegend neu aufgestellt worden."
Das BfS hat hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hatte die Strahlenschutzkommission (SSK) bereits frühzeitig die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima analysiert und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Notfallschutzes in Deutschland erarbeitet.
Das BfS führte in diesem Zusammenhang umfangreiche repräsentative Ausbreitungsrechnungen für deutsche Kernkraftwerke durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Gebiete um die Kernkraftwerke, in denen Schutzmaßnahmen konkret vorgeplant waren, ausgeweitet werden sollten, um die Bevölkerung besser zu schützen. Entsprechend wurden diese sogenannten Planungsradien dann auch angepasst.
Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse neu geregelt
Auch die Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse wurde neu geregelt. Wird nach einem nuklearen Vorfall radioaktives Jod frei, kann die Einnahme von hochdosierten nicht radioaktiven Jodtabletten verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert.
Unter Federführung des BfS sind 2020 die Bestände deutschlandweit erneuert, erheblich aufgestockt und an die Bundesländer verteilt worden.
Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ)
Das neue Strahlenschutzgesetz sieht außerdem die Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ) vor, welches unter der Leitung des Bundesumweltministeriums koordinierende Aufgaben zur Krisenreaktion bei überregionalen radiologischen Notfällen hat.
Das BfS ist im RLZ insbesondere für die Analyse und Bewertung der radiologischen Lage zuständig und erstellt ein sogenanntes radiologisches Lagebild, um im Krisenfall Informationen und Prognosen für die zuständige Behörden bei Bund und Ländern bereitzustellen. Dieses bildet die wichtigste Grundlage für weitere Entscheidungen.
Weitere Informationen
Das BfS hat die aktuelle Situation in Japan anhand international verfügbarer Daten bewertet. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die radioaktive Belastung in der Region Fukushima sowie weitere Indikatoren:
UmweltkontaminationEinklappen / Ausklappen
Auf dem Boden abgelagertes Cäsium-137 in Kilobecquerel pro Quadratmeter, basierend auf Anfang November 2011 durchgeführten Hubschrauber-Messungen
Quelle: Japanisches Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie, METI
Außerhalb der Sperrzone (sogenannte Difficult-to-Return Zone) sind die Böden in Japan inzwischen kaum noch radioaktiv belastet. So ist der Anteil von Cäsium-137 in den letzten Jahren aufgrund von natürlichem Zerfall und Dekontaminationsmaßnahmen deutlich zurückgegangen, beinahe alle anderen Radionuklide sind inzwischen zerfallen.
Insgesamt lagern in Japan heute noch 1,6 Petabecquerel Cäsium-137 im Boden – ungefähr doppelt so viel wie in Deutschland unmittelbar nach dem Reaktorunglück von Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl).
Sperrzone
Besonders konzentriert sich dies in der Sperrzone, wo das Betreten daher nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt ist. Dort, wo auf der japanischen Landmasse 2011 die meiste Radioaktivität abgelagert wurde, sind die Werte immer noch so hoch, dass eine zusätzliche Strahlenbelastung von mehr als 20 Millisievert pro Jahr auftreten kann.
Freiwasserzonen der Küstengewässer
In den Freiwasserzonen der Küstengewässer sind die Konzentrationen von Cäsium-137 bereits 2013 wieder auf eine Größenordnung gesunken, die mit den Werten vor dem Unfall vergleichbar ist. Nur in der unmittelbaren Umgebung des Kernkraftwerks können die Meeressedimente und Fische, die den Meeresboden bewohnen, noch hoch mit Cäsium-137 belastet sein.
StrahlendosisEinklappen / Ausklappen
Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, deutlich zurückgegangen. So liegen die mittleren effektiven Jahresdosen, die zusätzlich durch den Unfall verursacht wurden, in der Präfektur Fukushima unter 0,5 Millisievert und im restlichen Japan unter 0,1 Millisievert.
Strahlenbelastung in früheren Evakuierungsgebieten
In den ursprünglichen Evakuierungsgebieten, in die die Bevölkerung wieder zurückkehren konnte, beträgt die zusätzliche Strahlenbelastung in 2021 voraussichtlich weniger als 2,6 Millisievert pro Jahr und wird damit vergleichbar mit der durchschnittlichen, jährlichen und natürlichen Strahlenbelastung pro Person in Deutschland sein.
Aber: Im verbliebenen Sperrgebiet kann die zusätzliche Dosis an bestimmten Orten immer noch mehr als 20 Millisievert pro Jahr betragen.
DekontaminationsmaßnahmenEinklappen / Ausklappen
Hochdruckreiniger, die für die Dekontamination von befestigten Oberflächen verwendet wurden
Außerhalb der Sperrgebiete sind inzwischen Häuser, Gärten, Straßen, Schulen, Kindergärten sowie öffentliche Parks weitgehend dekontaminiert. In Gegenden, die dekontaminiert wurden, verringerte sich die Strahlenbelastung teilweise um 20 bis 80 Prozent. Dies zeigt sich zum Beispiel in Fukushima City, wo diese von etwa 3 Mikrosievert pro Stunde in 2011 auf derzeit etwa 0,11 Mikrosievert pro Stunde zurückgegangen ist.
Grund dafür sind sowohl der radioaktive Zerfall der abgelagerten Stoffe als auch Dekontaminationsmaßnahmen. Zudem wurde ein Großteil der radioaktiven Kontaminationen inzwischen witterungsbedingt abgewaschen oder ist tiefer in den Boden eingedrungen.
LebensmittelEinklappen / Ausklappen
Reissäcke werden in Fukushima auf Kontamination kontrolliert
Lebensmittel aus Japan und der Region Fukushima können heute unbedenklich verzehrt werden. Dies liegt zum einen daran, dass unmittelbar nach dem Unfall Programme zur Überwachung der Radioaktivität in Lebensmitteln gestartet wurden. Zum anderen waren Lebensmittel deutlich weniger stark radioaktiv belastet als nach dem Unfall in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl).
Erhöhte Messwerte in den stärker betroffenen Gebieten
In den stärker betroffenen Gebieten Japans können Wildpilze und Wildschweine erhöhte Messwerte aufweisen – ähnlich wie in Deutschland infolge des Reaktorunfalls in Tschornobyl.
Neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt die zusätzliche Dosis durch kontaminierte Nahrung in der Präfektur Fukushima aber bei weniger als 0,01 Millisievert im Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland erhält jede Person im Jahresdurchschnitt eine Dosis von etwa 0,3 Millisievert durch die Aufnahme von natürlicher Radioaktivität mit der Nahrung.
GesundheitsfolgenEinklappen / Ausklappen
Direkte Strahlenkrankheiten infolge des Reaktorunglücks sind bis heute nicht aufgetreten. Allerdings haben insbesondere Krebserkrankungen oftmals lange Latenzzeiten. Deshalb kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einigen Jahren entsprechende Erkrankungen in der Bevölkerung als direkte Folge des Reaktorunfalls entwickeln.
Hinzu kommt, dass mehr als 50 ältere und kranke Menschen infolge der durch die Evakuierung ausgebliebenen medizinischen Versorgung verstorben sind. Viele Evakuierte leiden zudem immer noch an psychischen Erkrankungen. Mehr als 2000 Todesfälle werden inzwischen allein in der Präfektur Fukushima als langfristige Folge der Evakuierung angesehen ("disaster-related deaths").
Insgesamt hat sich gezeigt, dass gesellschaftliche Auswirkungen und individuelle psychische Folgen von Katastrophen stärker berücksichtigt werden müssen und auch in die konkreten Planungen für den radiologischen Notfallschutz einbezogen werden müssen.
Stand: 23.02.2021