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BfS trauert um Gründungspräsidenten
Am 15. Dezember 2023 ist der frühere Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Alexander Kaul, im Alter von 89 Jahren verstorben. Das BfS trauert um eine fachlich wie menschlich hoch geschätzte Führungspersönlichkeit, die das Amt prägte, wie es nur die wenigsten gekonnt hätten. Kaul beriet die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) im Jahr 1986 und leitete das BfS von dessen Gründung 1989 bis 1999.
Alexander Kaul promovierte am Max-Planck-Institut für Biophysik in Frankfurt am Main. Anschließend leitete er an der Freien Universität Berlin die Abteilung für Physik und Strahlenschutz in der Nuklearmedizin des Klinikums Steglitz. Nach seiner Habilitation lehrte er parallel dazu an der medizinischen Fakultät am Klinikum Steglitz sowie an der Fakultät für Physik der Freien Universität Berlin. Dort prägte er das Fach Medizinische Physik in Deutschland wesentlich mit.
1981 übernahm Alexander Kaul die Leitung des Instituts für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München. Daraus ging 1989 das BfS mit Hauptsitz in Salzgitter hervor, dem er bis 1999 als Präsident vorstand. Alexander Kaul leitete das BfS aus Überzeugung und kämpfte mit großer Entschlossenheit für den Strahlenschutz. Er war Urheber wegweisender Strategien und Projekte auf diesem Gebiet.
Als Strahlenschutz-Experte war Alexander Kaul national und international hoch geschätzt. Er wirkte in verschiedenen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Organisationen für Strahlenschutz und Physik und erhielt diverse wissenschaftliche Auszeichnungen. 1983 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande, 1988 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.
Menschlichkeit und Respekt im Miteinander durften in Alexander Kauls Einsatz für den Strahlenschutz nie fehlen. Für seine Mitarbeiter*innen war er nicht nur Vorgesetzter, er war zugleich Lehrer, Mentor und Vorbild. Seine inspirierende und wertschätzende Art wird in Erinnerung bleiben. Das Mitgefühl der Beschäftigten des BfS gilt seiner Frau und seinem Sohn.
Stand: 19.01.2024