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Laserpointer: BfS warnt vor Augenschäden
Vermeidbares Risiko für Augenschäden bei Kindern
Quelle: Krakenimages.com/Stock.adobe.com
Laserpointer sind kein Spielzeug, sondern Quellen starker optischer Strahlung. Bei unsachgemäßer Nutzung oder beim Spiel können sie Augenschäden verursachen. Betroffen sind davon häufig Kinder und Jugendliche. Wer also kurz vor Weihnachten noch über ein Geschenk nachdenkt, sollte sich besser nach Alternativen umsehen. Auch ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zeigt, dass Laserpointer nicht für Kinder geeignet sind.
Die Auswertung von Laservorfällen aus 25 Augenkliniken ergab, dass in 18 Prozent der betrachteten Fälle die Betroffenen jünger als 14 Jahre waren und 14 Prozent der Altersgruppe 14 bis 17 Jahre angehörten. Die meisten der Patienten sind männlich. Das geht aus dem Abschlussbericht "Blendattacken und Augenschäden durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen" hervor, der am 16. Dezember veröffentlicht wurde.
Laserstrahlung kann Sehzellen schädigen
Die Geräte werden meist als optische Zeigehilfe beworben. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung im Wellenlängen-Bereich von 400 bis 780 Nanometer aus. Der Laserstrahl wird kaum gestreut und bleibt über große Entfernungen erhalten. Trifft ein Laserstrahl ins Auge, wird der ohnehin stark gebündelte Strahl von Hornhaut und Linse zusätzlich auf die Netzhaut fokussiert. Es trifft also viel Energie auf eine kleine Fläche. Sehzellen können geschädigt oder zerstört werden.
Falsche Kennzeichnung erhöht das Risiko
Häufig werden im Internet Produkte angeboten, deren Leistung deutlich höher ist als in Deutschland erlaubt. Regelmäßig finden die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Laserpointer, die gar nicht oder falsch deklariert sind. In dem Forschungsprojekt "Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter optischer Strahlenquellen" wurden unter anderem zehn verschiedene Laserpointer untersucht. Drei von 10 gehörten laut Messung zur zweithöchsten Laserklasse 3B, waren aber fälschlich niedrigeren Laserklassen zugeordnet oder gar nicht deklariert.
Laserpointer der Klasse 3B sind auf dem deutschen Markt verboten. Dass Laserpointer nicht immer richtig klassifiziert sind, stellt ein zusätzliches Risiko dar: Solche Laser können für die Augen gefährlicher sein, als ihre Kennzeichnung es erwarten lässt.
Das BfS empfiehlt daher:
- Wer mit Laserpointern arbeitet, sollte verantwortungsvoll damit umgehen.
- Den Laserstrahl nicht auf andere richten oder selbst direkt hinein sehen.
- Laserpointer sollten für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahrt werden.
Stand: 20.12.2021