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Bundesländer mit neuen Jodtabletten versorgt
Auslieferung vom BfS bestellter Jodtabletten abgeschlossen
Die vom Bund beschafften Jodtabletten für nukleare Notfälle sind an alle Bundesländer ausgeliefert worden. Damit stehen den Ländern 189,5 Millionen Jodtabletten zur Verfügung, um in einem nuklearen Notfall die Bevölkerung zu schützen. Die Finanzierung hat der Bund übernommen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte die Jodtabletten im Jahr 2019 bestellt, um die Bestände von damals 137 Millionen Tabletten zu ersetzen und aufzustocken. Hintergrund sind neue Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK), wonach der Umkreis, innerhalb dessen Jodtabletten in einem möglichen Notfall verteilt werden, erweitert worden ist.
Jodtabletten nur nach Aufforderung der Behörden einnehmen
Bei einem nuklearen Unfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden, das sich in der Schilddrüse anreichern und diese schädigen kann. Dies wird verhindert, wenn zum richtigen Zeitpunkt eine ausreichende Menge an nicht-radioaktivem Jod in Form einer hochdosierten Tablette aufgenommen wird (sogenannte Jodblockade).
Die gewünschte Wirkung wird nur erreicht, wenn die Tabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Jodtabletten für den nuklearen Notfall dürfen daher nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutz-Behörden eingenommen werden – und nur in der von den Behörden genannten Dosis.
Überprüfung der Planungen nach Reaktorunglück von Fukushima
Bislang war die Verteilung von Jodtabletten für die Bevölkerung bis zu einem Alter von 45 Jahren, die weniger als 20 Kilometer von einem Kernkraftwerk entfernt lebt, sowie für alle Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere im Umkreis von 100 Kilometern vorgesehen. Für Personen über 45 Jahren rät die SSK aus medizinischen Gründen von der Einnahme von derart hochdosierten Jodtabletten ab.
Infolge des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hat die SSK als Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die fachlichen Grundlagen für den radiologischen Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen und ihre Erkenntnisse unter anderem in der Empfehlung "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" veröffentlicht.
Ausweitung der Planungsgebiete für den Notfallschutz
Diese Überprüfung ergab, dass eine vorsorgliche Erweiterung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken notwendig ist, um auch auf schwerste Notfälle adäquat reagieren und die Bevölkerung schützen zu können.
Entsprechend wurden die Radien für die Verteilung von Jodtabletten auf 100 Kilometer für die gesamte Bevölkerung unter 45 Jahren sowie auf das ganze Bundesgebiet für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere ausgedehnt. Zudem müssen genügend Jodtabletten verfügbar sein, um auch Mehrfacheinnahmen zu ermöglichen, sollte dies erforderlich sein.
Bund beschafft, Länder verteilen
Da laut den im Oktober 2017 in Kraft getretenen Notfallschutz-Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes nun der Bund für die Beschaffung von Jodtabletten zuständig ist, wurden sie zentral im Auftrag des Bundesumweltministeriums vom BfS beschafft und an die Länder übergeben. Die Tabletten wurden an von den Bundesländern benannte Orte geliefert und werden von den Landesbehörden dezentral eingelagert.
Für die Lagerung und die Organisation der Verteilung der Tabletten sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Je nach ländereigenem Konzept werden diese dezentral weiterverteilt, um im Ereignisfall schnell ausgegeben werden zu können.
Bestellte Menge basiert auf Bevölkerungszahlen
Die Bestellung umfasst ein Volumen von 189,5 Millionen Jodtabletten in Blistern à 4 Tabletten. Diese Packungsgröße ist für Einzelpersonen ausgelegt und berücksichtigt, dass in bestimmten Situationen zur mehrfachen Einnahme der Tabletten aufgefordert werden kann.
Die Anzahl der beauftragten Tabletten beruht auf durch die Länder gemeldete Bevölkerungszahlen in den oben genannten Planungsgebieten beziehungsweise – für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere – in ganz Deutschland. Für die Versorgung von Pendlern, Touristen und anderen Personen, die sich nur zeitweise in einem Gebiet aufhalten, wurde die Beschaffungsmenge entsprechend erhöht.
Corona-Pandemie beeinflusste Zeitplan für Auslieferung
Die ersten Lieferungen waren bereits im Februar 2020 erfolgt. Aufgrund der Corona-Pandemie war es zwischenzeitlich jedoch erforderlich geworden, die Auslieferung der Jodtabletten zeitlich völlig neu zu planen und zu organisieren. Hintergrund war, dass in einigen Bundesländern die erforderlichen Lagerkapazitäten sowie das Personal für die Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt wurden.
Die Kosten für die Beschaffung der Jodtabletten, die sich nach derzeitigem Stand auf rund 8,4 Millionen Euro netto belaufen, werden vom Bund getragen.
Stand: 18.12.2020