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10. September: Deutschlandweiter Warntag
Am 10. September 2020 um 11 Uhr sollen in ganz Deutschland die Sirenen ertönen: Erstmals seit der Wiedervereinigung findet ein bundesweiter Probealarm statt, bei dem die vorhandenen Warnmöglichkeiten genutzt werden. Das sind zum Beispiel Radio, Fernsehen, soziale Medien, Sirenen und Lautsprecherwagen.
Gewarnt wird die Bevölkerung in Deutschland zum Beispiel bei Naturgefahren, gefährlichen Wetterlagen, Unfällen in Chemiebetrieben oder Feuer. Auch bei radiologischen Notfällen wird gewarnt.
Was passiert bei radiologischen Notfällen?
Werden radioaktive Stoffe in stark erhöhtem Maße freigesetzt, spricht man von einem radiologischen Notfall, der Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben kann. Radiologische Notfälle können beispielsweise durch Versagen technischer Komponenten, durch menschliche Fehler oder auch durch Naturkatastrophen ausgelöst werden.
Kommt es zu einem radiologischen Notfall, arbeiten je nach Art des Unfalls Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz im In- und Ausland eng zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den Notfall zu bewältigen und die Bevölkerung bestmöglich vor radiologischen Folgen zu schützen.
In einem radiologischen Notfall koordiniert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Teil des "Radiologischen Lagezentrum des Bundes" (RLZ) bundesweite Umweltmessungen und nimmt selbst Messungen vor. Mithilfe der Messergebnisse und Informationen zur Quelle der freigesetzten Radioaktivität erstellt das BfS ein radiologisches Lagebild, das als Grundlage für die Arbeit der Katastrophenschutzbehörden dient.
Bundesweiter Warntag soll künftig jährlich stattfinden
An jedem zweiten Donnerstag im September soll der bundesweite Warntag künftig dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Grundlage ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz. Zuständig sind
- auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
- auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und
- auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Stand: 09.09.2020