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Wie können die bei der Beantragung von SSR-Nummern angelegten Stammdaten im SSR korrigiert werden?
Wurden bei der Beantragung einer SSR-Nummer Eingabefehler begangen oder haben sich zu einer strahlenschutzüberwachten Person Datenänderungen ergeben, so können Sie diese über das Portal zur Beantragung einer SSR-Nummer (https://ssr.bfs.de/ssrportal) korrigieren. Dies ist auch dann möglich, wenn die SSR-Nummer bereits von einem früheren Arbeitgeber beantragt wurde. Anschließend können Sie das korrigierte SSR-Zertifikat nach kurzer Bearbeitungszeit über das Portal abrufen. Dabei bleibt die ursprüngliche SSR-Nummer erhalten.
Achtung: Zur Durchführung von Korrekturen sind (ebenso wie zur Beantragung von SSR-Nummern) nur Strahlenschutzverantwortliche bzw. entsprechend Verpflichtete, Verantwortliche sowie Strahlenschutzbeauftragte (SSB) bzw. sonstige beauftragte Personen berechtigt. Falls Sie zur letztgenannten Personengruppe gehören, ist es sehr wichtig, dass Sie die für Sie zuständige Person des betrieblichen Strahlenschutzes (in der Regel SSB) über die Korrekturen informieren, damit die Änderungen dann durch den SSB allen weiteren zuständigen Stellen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung (Dosismessstellen, ggf. Strahlenpassregistrierbehörden) mitgeteilt werden können. Geschieht dies nicht, würde es später bei der Datenübertragung von der Messstelle an das Strahlenschutzregister beim automatisierten Abgleich der Personendaten zu Fehlermeldungen kommen.