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C6. Wie läuft das Verfahren bei einer Änderungsanzeige ab?
Eine Änderungsanzeige schicken Sie unter Angabe des bisherigen BfS-Geschäftszeichens mit allen erforderlichen Dokumenten per E-Mail an: ePost@bfs.de (oder postalisch an das Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter). Bitte benutzen Sie für Ihre Änderungsanzeige das aktuelle Formular "Änderungsanzeige / Sonstige Informationen über Veränderungen", das Sie auf unserer Homepage finden und beachten Sie bitte dabei alle Hinweise im Formblatt: Änderungsanzeige / Sonstige Informationen über Veränderungen.
Bei Änderungen medizinisch-wissenschaftlicher Angaben benutzen Sie bitte die zuletzt eingereichte Version des Formulars "MedWissAngaben-BD" einschließlich der entsprechenden Anlage 1 (bzw. bei älteren Begleitdiagnostik-Verfahren aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 das Formblatt D-BD einschließlich des entsprechenden Anhangs 1) und aktualisieren Sie dies im Änderungsmodus. Achten Sie darauf, alle von den Änderungen betroffenen Darlegungen vollständig anzupassen.
Reichen Sie bitte die geänderten Formulare sowohl im Änderungsmodus als auch in Reinschrift ein.
Der Ablauf eines Änderungsanzeigeverfahrens entspricht formal dem Ablauf bei einer Neuanzeige von Strahlenanwendungen für ein erstmalig dem BfS vorgelegtes Forschungsvorhaben.