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B6. Wie läuft das Verfahren bei einem Antrag auf Änderung einer Genehmigung ab?

Einen Änderungsantrag schicken Sie unter Angabe des BfS-Geschäftszeichens der Genehmigung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: ePost@bfs.de (oder postalisch an das Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter). Bitte benutzen Sie für Ihren Änderungsantrag das aktuelle Formular "Antrag auf Änderung / Sonstige Informationen über Veränderungen", das Sie auf unserer Homepage finden und beachten Sie bitte dabei alle Hinweise in dem Formblatt: Änderungsantrag / Sonstige Informationen über Veränderungen

Bei Änderungen von medizinisch-wissenschaftlichen Angaben verwenden Sie bitte die zuletzt eingereichte Version des Formblatts MedWissAngaben einschließlich der entsprechenden Anlagen (bzw. bei älteren Verfahren aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 das Formblatt D mit entsprechenden Anhängen) und aktualisieren Sie dieses im Änderungsmodus. Achten Sie darauf, alle von Änderungen betroffenen Darlegungen anzupassen.

Der Ablauf der Bearbeitung eines Änderungsantrags entspricht formal dem Ablauf eines Neuantrags auf Genehmigung von Strahlenanwendungen für ein erstmalig dem BfS vorgelegtes Forschungsvorhaben.

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