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A23. Wer ist im Kontext des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens der Studienkoordinator?

Der Begriff des Studienkoordinators ist nicht gesetzlich normiert.

Der Studienkoordinator ist die natürliche Person, die für das Forschungsvorhaben bzw. deren Durchführung und Umsetzung verantwortlich ist.

Bei Multi-Center-Studien ist es die Person, die die Aufgaben der Studienkoordination wahrnimmt.

Bei monozentrischen Verfahren kann als Studienkoordinator eine Person fungieren, die mit der Durchführung des Forschungsvorhabens betraut ist, insbesondere falls die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, nicht unmittelbar selbst in das Forschungsvorhaben involviert ist.

Wesentliche Aufgabe des Studienkoordinators ist es, das Konzept des Forschungsvorhabens im strahlenschutzrechtlichen Antrag bzw. in der Anzeige abzubilden.

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