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A4. Kann für eine Magnetresonanztomographie- (MRT-) oder Ultraschall-Untersuchung eine Genehmigung bzw. Anzeige beim BfS erforderlich sein?

Nein, für Anwendungen nicht-ionisierender Strahlung, wie z. B. Magnetresonanztomographie (MRT) oder Ultraschall, ist weder ein Genehmigungsantrag noch eine Anzeige beim BfS erforderlich.

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