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UV-Schutz durch Sonnencreme

  • Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes.
  • Sonnenschutzmittel können UV-Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV-Schutzmaßnahmen.
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt für Kinder einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, für Erwachsene mindestens 20.
  • Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+).

Ultraviolette (UV-)Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h.in erster Linie starke UV-Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden.

Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV-Strahlung?

Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV-Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV-Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, mikroskopisch kleine Partikel (Nanopartikel) zum Beispiel von Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV-Strahlung.

Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV-B- als auch gegen UV-A-Strahlung schützen. Der Schutz vor UV-A-Strahlung ist extra gekennzeichnet.

Was sagt der Lichtschutzfaktor aus?

Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV-B-Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre.

Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV-Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 20, kann sie theoretisch bei demselben UV-Index 10 Minuten * 20 = 200 Minuten (etwas mehr als drei Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV-B- und UV-A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden.

Soviel Sonnencreme ist nötig

Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. SonnenmilchTrotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut.

Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter (cm2) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm (mg) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter (cm2) aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor.

Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert.

Sonnenschutzmittel-Check

Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden:

  • Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor.
    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt für Kinder mindestens LSF 30, für Erwachsene mindestens LSF 20. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+).
  • Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV-A.
    Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV-A-Strahlung ausgewiesen.
  • Die Inhaltsstoffe sind gelistet.
    Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht.
  • Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen.
    Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht.
  • Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen.
    Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein.
  • Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt.
    Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen.

Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben?

Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV-Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV-Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU-Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" (SCCS) die sichere Verwendung als UV-Filter bestätigt hat.

In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel wurden Bedenken laut, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Schlüssige wissenschaftliche Belege hierfür liegen aber bis dato nicht vor. Die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) wird von Fachleuten eher in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen. Insofern gibt es keinen wissenschaftlich ableitbaren Grund, beim Baden in offenen Gewässern auf die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zu verzichten.

Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV-Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar. Wer die Verwendung von Sonnenschutzmitteln dennoch einschränken möchte, sollte beim Baden in offenen natürlichen Gewässern so viel Haut wie möglich durch das Tragen geeigneter UV-Schutz-Kleidung schützen. Bekleidung als UV-Schutz ist im Freien ohnehin empfehlenswert - und erst recht beim Schwimmen und Planschen im Wasser.

Stand: 29.03.2022

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