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Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV-Belastung
UV-bedingte Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich an und der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland (KWRA 2021; Teilbericht 5; Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit") wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung "UV-bedingte Gesundheitsschädigungen" darum ein hohes Klimarisiko und ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Eine zielgruppenorientierte, nachhaltige und flächendeckende Schaffung und Umsetzung krankheitsvorbeugender (präventiver) Maßnahmen ist dringend geboten. Selbstverständlich zielen diese Maßnahmen nicht darauf ab, UV-Strahlung und damit die Sonne komplett zu meiden. Es geht darum, die Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit Sonne und UV-Strahlung zu schaffen und einen lebbaren UV-Schutz zu ermöglichen.
Herausforderung Risikoakzeptanz / Motivation
Da UV-Strahlung nicht spürbar ist und darum auch nicht als unmittelbar bedrohlich wahrgenommen wird, mangelt es vielfach am Bewusstsein für das mit UV-Strahlung einhergehende Gesundheitsrisiko und damit an der Motivation, der Gefährdung konsequent entgegenzuwirken. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Anpassungsstrategien zur Minimierung des Klimarisikos durch UV-bedingte Gesundheitsschäden.
Wirkungsvolle Maßnahmen umfassen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention.
VerhaltenspräventionEinklappen / Ausklappen
Aktivitäten zur Risikominimierung durch Veränderung des individuellen Verhaltens
Verhaltenspräventive Maßnahmen dienen dazu, Wissen zu vermitteln, um die Gesundheitskompetenz der Menschen zu steigern, dabei Akzeptanz zu generieren und, basierend auf dem vermittelten Wissen, zu einem gelebten UV-Schutz zu motivieren. Menschen sollen dazu fähig und motiviert sein, die mit UV-Bestrahlung verbundenen Gesundheitsrisiken durch ihren persönlichen Lebensstil zu vermeiden.
VerhältnispräventionEinklappen / Ausklappen
Risikominimierende Anpassung der Strukturen, die die Menschen umgeben, und der Abläufe, denen Menschen unterworfen sind
Verhältnispräventive Maßnahmen nehmen Einfluss auf die Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen der Menschen, um Risikovermeidung und Gesunderhaltung zu verbessern (z.B. durch Verschattung). Positiv wirkt sich hier aus, dass einige verhältnispräventive Maßnahmen zur Reduzierung der UV-Strahlungsbelastung auch eine hitzereduzierende Wirkung haben und diese Synergien eine effektive Nutzung finanzieller und personeller Ressourcen ermöglichen.
Die sinnvolle und synergistische Kombination verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen erlaubt, den hohen Ansprüchen an die Präventionsarbeit, die die Risikowahrnehmung, die Akzeptanz und die Motivation für präventives Handeln zu stärken hat, gerecht zu werden.
Broschüren zum Thema
Anpassungsstrategien zur Minimierung UV-bedingter Erkrankungen
Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) wurden Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung in Bezug auf die Klimawirkung "UV-bedingte Gesundheitsschädigungen (insbesondere Hautkrebs)" formuliert. Diese beschlossenen Maßnahmen sind Teil des sogenannten Aktionsplans Anpassung III (APA III) der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Zu diesen beschlossenen Maßnahmen gehören:
- die Erstellung und Überprüfung von Informationsmaßnahmen, die auf die einzelnen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind,
- die Entwicklung von Schulungsangeboten für Multiplikatoren wie Ärzt*innen oder Erziehungs- und Lehrkräfte,
- die Integration des Themas "Schutz vor UV-Strahlung" in Lehr-, Erziehungs- und Ausbildungspläne,
- die Integration von UV-Belastung in Frühwarnsysteme,
- die Berücksichtigung der UV-Strahlung als gesundheitsrelevanter Umweltfaktor bei der Einrichtung eines integrierten Umwelt- und Gesundheitsbeobachtungssystems sowie
- die Entwicklung von frei zugänglichen GIS-basierten Modellierungsprogrammen zur Visualisierung der UV-Strahlungsbelastung für Stadt- und Gebäudeplanung sowie Landschaftsarchitektur, um die sinnvolle Schaffung von Außenbereichen mit reduzierter UV-Strahlungsbelastung zu erleichtern.
Nachhaltigkeit ist das Ziel
Für alle Maßnahmen ist entscheidend, dass sie nachhaltig gestaltet sind, also dass diese Maßnahmen nach Etablierung stetig eingesetzt, wiederholt, überprüft und in optimierter Form wieder etabliert sowie weiter angewendet werden. Diese Kontinuität ist entscheidend für den Erfolg, der darauf abzielt, dass UV-bedingte Gesundheitsschäden soweit wie möglich reduziert werden.
Gelingen soll dies mit der Förderung flächendeckend etablierter verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen. Im Aktionsplan Anpassung III (APA III) wurde hierzu unter dem Begriff "weiterreichende Anpassung" folgendes festgelegt:
- Förderung der flächendeckenden Etablierung verhaltenspräventiver Maßnahmen, unter anderem durch die Entwicklung von Multikomponenten-Programmen (schriftliche, visuelle, elektronische und interpersonelle Kommunikation inklusive Nutzung von Medien (Internetseiten, Social Media, SMS oder Apps) zur Aufklärung über die UV-bedingte Gesundheitsgefährdung und Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen. In der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" wird ausgeführt, dass multimediale Ansätze und die Nutzung von Medien für Kinder und Jugendliche bestens zur Informationsweitergabe geeignet sind.
- Förderung der flächendeckenden Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören die Etablierung von Bebauung, bautechnischen Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen. Diese sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden – so die mit höchster Priorität bewertete Empfehlung der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs". Des Weiteren empfiehlt diese Leitlinie, dass in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraums auf Oberflächen mit möglichst geringem Rückstrahlvermögen (Albedo) zurückgegriffen werden sollte, und dass zur Reduzierung des Rückstrahlvermögens und zum Zwecke der Verschattung in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden sollte.
- Aufnahme des Themas als Teilziel der bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes formulierten Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund älter werden" und Anpassung baurechtlicher Regelungen.
Stand: 05.02.2025