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Was ist optische Strahlung?
- Die optische Strahlung umfasst die Bereiche Ultraviolette Strahlung (UV), sichtbares Licht (VIS) und Infrarot-Strahlung (IR).
- Die natürliche Quelle optischer Strahlung ist die Sonne. Optische Strahlung kann auch künstlich erzeugt werden.
- Menschen, die sich einem Übermaß an optischer Strahlung aussetzen, können ihre Haut und ihre Augen schädigen. Dies gilt sowohl für optische Strahlung natürlichen Ursprungs als auch für künstlich erzeugte optische Strahlung.
Die Ultraviolette (UV-) Strahlung ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Sie umfasst den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm.
Als (sichtbares) Licht bezeichnet man den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, den Menschen sehen können. Die Wellenlängen reichen dabei von 400 nm bis 780 nm. Für manche Tiere ist ein größerer Bereich des Spektrums sichtbar als für den Menschen.
Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet. Sie schließt sich in Richtung größerer Wellenlängen – von 780 nm bis 1 mm - an das sichtbare Licht an.
Optische Strahlung - natürlich oder künstlich
Die natürliche Quelle optischer Strahlung ist die Sonne. Darüber hinaus kann optische Strahlung künstlich erzeugt werden, z.B. in Lasern, Lampen, Heizstrahlern, Solarien, Lichtbögen usw. Manche optische Strahlungsquellen, wie z.B. die Sonne, senden alle Bereiche der optischen Strahlung (UV, VIS und IR) aus. Künstliche optische Strahlungsquellen (z.B. LED, Laser, Infrarotkabinen, Solarien) hingegen können auch nur eng begrenzte Bereiche der optischen Strahlung erzeugen. Bei manchen Quellen optischer Strahlung werden Teile des optischen Spektrums herausgefiltert.
Übermaß kann schädlich sein
Menschen, die sich einem Übermaß an optischer Strahlung aussetzen, können ihre Haut und ihre Augen schädigen. Dies gilt sowohl für optische Strahlung natürlichen Ursprungs als auch für künstlich erzeugte optische Strahlung. Art und Ausmaß der Schädigung hängen vor allem von der Wellenlängen der Strahlung, der Dauer der Bestrahlung und der Bestrahlungsstärke ab. Selbst Strahlung im Bereich des sichtbaren Lichts kann gesundheitliche Schäden hervorrufen. "In-die-Sonne-Gucken" schädigt die Augen nicht nur wegen der UV-Strahlung, sondern vor allem auch wegen der hohen Intensität des sichtbaren Lichts und der Infrarotstrahlung.
UV-Strahlung – akute und langfristige Schäden
UV-Strahlung kann nicht nur sofortige (akute), sondern auch langfristige (chronische) Schäden verursachen. Akute Schäden durch UV-Strahlung sind beispielsweise der Sonnenbrand der Haut oder die "Verblitzung" der Hornhaut des Auges. Chronische Schäden durch UV-Strahlung sind Hautalterung und Hautkrebs oder die Linsentrübung des Auges (Grauer Star).
IR-Strahlung – gesundheitliche Schäden sind möglich
Auch ein Übermaß an IR-Strahlung kann gesundheitliche Schäden verursachen. Einige Untersuchungen weisen darauf hin, dass eine chronische Bestrahlung mit IR-Strahlung allein oder in Kombination mit UV-Strahlung Hautschäden hervorrufen kann.
Auch zu viel Licht kann schaden
Übersteigt die Bestrahlungsstärke bestimmte Werte, kann sichtbares Licht vor allem die Augen schädigen. Dies gilt insbesondere für den energiereichen, blauen Teil des sichtbaren Spektrums ("Blaulichtgefährdung"). Eine bleibende Netzhautschädigung kann man sich zuziehen, wenn man ungeschützt in die Sonne oder in starke künstliche Lichtquellen wie z.B. Laser blickt.
Stand: 29.03.2022