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Sachkundenachweis

Bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 muss die Sachkunde eines Laserschutzbeauftragten in Medizin und Technik vorhanden sein.

Ein solcher im Wesentlichen auf Arbeitsschutzaspekte ausgerichteter Kurs reicht für eine Laserbehandlung am Menschen jedoch nicht aus.

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