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Radon in Baumaterialien
- In jedem Baumaterial aus natürlichem Gestein ist – abhängig von seiner geologischen Herkunft - ein natürlicher Anteil an Uran und Radium enthalten.
- Zerfallen Uran und Radium, entstehen Radon und seine Folgeprodukte und werden aus dem Baumaterial ins Gebäude freigesetzt.
- Messungen des BfS belegen, dass Baustoffe wenig zur Radon-Konzentration von Aufenthaltsräumen beitragen - üblicherweise wenige Becquerel pro Kubikmeter, meist deutlich unterhalb von 20 Becquerel pro Kubikmeter.
In jedem Baumaterial aus mineralischen Rohstoffen oder natürlichem Gestein ist – abhängig von seiner geologischen Herkunft - ein natürlicher Anteil an Uran und Radium enthalten. Zerfallen Uran und Radium, entstehen Radon und seine Folgeprodukte und werden aus dem Baumaterial ins Gebäude freigesetzt.
Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs. Etwa sechs Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung sind nach aktuellen Erkenntnissen auf Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden zurückzuführen.
Baumaterialien setzen eher wenig Radon frei
Das BfS hat marktübliche Baumaterialien wie Beton, Ziegel, Porenbeton und Kalksandstein untersucht und auch die Freisetzung (Exhalation) von Radon daraus gemessen. Der baustoffbedingte Anteil liegt üblicherweise bei wenigen Becquerel pro Kubikmeter, meist deutlich unterhalb von 20 Becquerel pro Kubikmeter. Damit sind Baumaterialien im Allgemeinen nicht die Ursache für erhöhte Radon-Konzentrationen in Innenräumen von Gebäuden.
Wieviel Radon aus Baumaterial austritt, hängt auch von der Beschaffenheit des Materials ab: Werden zum Beispiel Ziegel bei hohen Temperaturen gebrannt, verschließen sich die Poren im Baumaterial. So kann anschließend nur wenig Radon austreten. Bei ungebranntem Material wie zum Beispiel Lehmputz ist damit zu rechnen, dass mehr Radon austritt.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen zur expliziten Begrenzung der Radonfreisetzung aus Baumaterialien existieren nicht. Der Beitrag des Radons aus Baumaterialien soll jedoch nicht wesentlich zur Überschreitung der für Radon geltenden Referenzwerte beitragen.
Radioaktivitätsgehalt von Baumaterial wird seit 1. Januar 2019 begrenzt
Baumaterialien wie zum Beispiel Betonziegel bestehen üblicherweise aus Zuschlagsstoffen wie Sand, Kies, Ton, Kalk, Zement oder ähnlichem. Werden als Zuschlagstoffe Rückstände aus industriellen Prozessen wie zum Beispiel Schlacken aus der Metallverhüttung oder Schlämme aus der Wasseraufbereitung verwendet, die mehr Uran und Radium enthalten, kann sich die Menge des Radons, die aus dem Baumaterial ins Gebäude gelangt, erhöhen.
Das Strahlenschutzgesetz sieht in den Paragraphen 133-135 vor, dass seit 1. Januar 2019 der Radioaktivitätsgehalt aller Baustoffe begrenzt wird, die beim Bau von Aufenthaltsräumen verwendet werden. Seit 2001 hatte die Strahlenschutzverordnung bereits einen maximalen prozentualen Anteil von Rückständen aus industriellen Prozessen in Baumaterialien vorgegeben. Seit 2019 umfasst die Prüfung des Radioaktivitätsgehalts auch natürliche mineralische Rohstoffe, die erhöhte Uran- und Radiumgehalte aufweisen können. Dadurch wird auch radioaktives Radon, das beim Zerfall von Uran und Radium aus Baumaterial freigesetzt werden kann, beschränkt.
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Stand: 13.11.2024