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Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung
- Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Aktivitätsableitungen berechnet.
- Die Berechnungen beziehen sich auf eine repräsentative (fiktive) Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höhere Strahlenbelastung resultiert. Extreme Lebensgewohnheiten werden dabei nicht berücksichtigt.
- Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition für die Bevölkerung ist eine gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert.
Für eine (fiktive) repräsentative Person wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage berechnet.
Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine repräsentative Person berechnet.
Diese repräsentative Person ist eine fiktive Person, aus deren Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten eine höhere Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen).
Bis 2020 wurde die Strahlenbelastung der Bevölkerung statt für eine repräsentative Person für eine Referenzperson berechnet. Die Referenzperson ist ebenfalls eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten so verhält, dass daraus eine außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung resultiert. Bei der Referenzperson sind extreme Lebenssituationen nicht ausgeschlossen.
Die berechnete Strahlenbelastung liegt bei der Referenzperson in der Regel höher als bei der repräsentativen Person.
Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation
Für die Berechnung kommen rechnergestützte Ausbreitungsmodelle zum Einsatz, die den Transport von Radionukliden aus einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt beschreiben.
Aus den so berechneten Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien wird die Strahlenbelastung der repräsentativen Person etwas konservativ, d. h. tendenziell zu hoch, abgeschätzt (z. B. mit dem Dosismodell DARTM).
Die berechnete Exposition darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens 300 Mikrosievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr betragen.
Der Hauptanteil an der Exposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung):
Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung (Ingestion).
Aktivitätsableitungen mit der Fortluft
Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft eine Exposition von
- weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder
- weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene.
Diese Werte liegen im betrachteten Zeitraum 1990 bis 2023 bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung):
Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser
Mit dem Abwasser aus kerntechnischen Anlagen werden jährlich etwa 100 Terabecquerel Tritium (3H) und 1 Gigabecquerel sonstige Spalt- und Aktivierungsprodukte abgeleitet.
Die abgeleitete Aktivitätsmenge von Alphastrahlern beträgt etwa 1 Megabecquerel. (Tera=1012, Giga=109, Mega=106).
Die konservativ berechnete Exposition durch Abwasser beträgt in Folge dessen
- weniger als 6 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder
- weniger als 2.3 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene
und somit unter einem Prozent des gesetzlichen Grenzwertes.
Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag
Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Exposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert:
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung (Parlamentsberichte)Einklappen / Ausklappen
Seit 1975 berichtet die Bundesregierung jährlich an den Deutschen Bundestag über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung. Dieser sogenannte Parlamentsbericht behandelt als Schwerpunkt die zivilisatorische Exposition aus kerntechnischen Anlagen, medizinischer Anwendung und besonderen Vorkommnissen im Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung.
Nach § 164 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) jährlich sowohl dem Deutschen Bundestag als auch dem Bundesrat mit einem Bericht die Entwicklung der Radioaktivität in der Bundesrepublik darzulegen.
Die Berichte aus dieser Reihe finden Sie in "DORIS", dem Digitalen Online-Repositorium und Informations-System des BfS unter: Parlamentsberichte "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung".
Die Berichte werden auch als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Berichte des BMU über Umweltradioaktivität und StrahlenbelastungEinklappen / Ausklappen
Die Jahresberichte des BMUV über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung enthalten neben den Ergebnissen der Überwachung der Umweltradioaktivität die wichtigsten aktuellen Daten der jeweiligen Jahre über die Entwicklung der Umweltradioaktivität sowie Daten zur natürlichen und zivilisatorischen Exposition in Deutschland.
Die Berichte aus dieser Reihe finden Sie in "DORIS", dem Digitalen Online-Repositorium und Informations-System des BfS unter:
Stand: 21.02.2025