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Die Leitstellen des BfS

Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzgesetz in Zusammenhang mit der IMIS-Zuständigkeitsverordnung und in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung (AVV-IMIS) sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) erhoben werden, sowie die Zusammenfassung und Dokumentation dieser Daten. Darüber hinaus stellen die Leitstellen Messanleitungen bereit und organisieren Vergleichsanalysen und -messungen zur Qualitätssicherung.

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