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Menschlicher Einfluss kann natürliche Umweltradioaktivität erhöhen
- Die wesentliche Quelle der natürlichen Strahlenexposition sind die in der Erdrinde enthaltenen Radionuklide der Zerfallsreihen des Uran-238, Uran-235 und des Thorium-232.
- Vor allem durch den Bergbau, aber auch bei der Verarbeitung von Rohstoffen können diese Radionuklide in erhöhten Konzentrationen in die Umwelt gelangen.
- Für den Bereich der radioaktiven Hinterlassenschaften gibt es im Strahlenschutzgesetz Festlegungen zu Verantwortlichkeiten und notwendigen Maßnahmen.
Rekultivierte Bergehalde des Uranerzbergbaus
In der Erdrinde sind Radionuklide der Zerfallsreihen des Uran-238, Uran-235 und des Thorium-232 enthalten. Sie sind die wesentliche Quelle der natürlichen Strahlenexposition und können vor allem durch den Bergbau, aber auch bei der Verarbeitung von Rohstoffen in erhöhten Konzentrationen in die Umwelt gelangen.
Bei industriellen Rückständen wurde dem Strahlenschutz bereits seit 2001 auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und seit 2017 aufgrund des Strahlenschutzgesetzes von vornherein Rechnung getragen. Für Altlasten können nur nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Vorkommen
Erze weisen erhöhte Gehalte an Radionukliden auf - insbesondere das Uranerz. Zu nennen sind hier vor allem die Uranerzvorkommen in Sachsen und Thüringen, aber auch die Vorkommen von Silber, Kupfer, Zinn und anderen Wertstoffen in bestimmten Regionen Deutschlands, wie zum Beispiel dem Erzgebirge.
Andere Rohstoffe mit erhöhten Gehalten an natürlichen Radionukliden, wie beispielsweise Bauxit und Phosphaterze, wurden in großen Mengen importiert.
Anreicherung in Rückständen aus Aufbereitung und Verarbeitung
Werden Rohstoffe mit erhöhten Gehalten an natürlichen Radionukliden aufbereitet und verarbeitet, können diese Radionuklide in den Rückständen angereichert werden - zum Beispiel in Schlämmen, Schlacken, Stäuben, Aschen, Inkrustationen.
Sie können so Konzentrationen erreichen, die gegenüber dem geogenen Niveau erheblich erhöht sind und somit aus der Sicht des Strahlenschutzes nicht mehr außer Acht gelassen werden können.
Radioaktive Hinterlassenschaften
Blick von einer rekultivierten Hinterlassenschaft des Uranerzbergbaus. Diese Bergehalden können nah bis an Wohngebiete reichen.
In der Vergangenheit wurden solche Rückstände in Unkenntnis, zum Teil auch unter Missachtung der darin enthaltenen erhöhten Radioaktivität, auf Halden und in Rückstandsbecken deponiert oder auch weiter verwertet. Durch Sickerwasser, aber auch durch Unfälle, wie zum Beispiel bei Dammbrüchen von Rückstandsbecken, können Radionuklide in gelöster Form oder feste Rückstände freigesetzt und im ungünstigsten Fall in Flusssedimenten oder Auenböden abgelagert worden sein.
Teilweise wurden ehemalige Industriestandorte mit radioaktiven Hinterlassenschaften neu bebaut. In Abhängigkeit von den Standort- und Nutzungsbedingungen können als Folge solcher Hinterlassenschaften im Einzelfall Strahlenexpositionen entstehen, die nachträglich Schutzmaßnahmen erfordern.
Für den Bereich der radioaktiven Hinterlassenschaften gibt es mit dem aktuellen Strahlenschutzgesetz erstmals Festlegungen zu radioaktiven Altlasten, die Verantwortlichkeiten und notwendige Maßnahmen regeln.
Stand: 08.07.2024