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Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität
- Bei der intensiven industriellen Entwicklung wurde in vielen Teilen Deutschlands auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen.
- In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen.
- In die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide können bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen.
- Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen.
Bei der intensiven industriellen Entwicklung, die etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Teilen Deutschlands geschah, wurde auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen (zum Beispiel Bauxit, Phosphorit). Es entstand eine Vielzahl von Rückständen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verwendet wurden.
Der Einsatz von Chemikalien, aber auch die physikalisch-chemischen Bedingungen des Verarbeitungsprozesses führten unter bestimmten Umständen zur Anreicherung oder Abreicherung einzelner Radionuklide in verschiedenen Rückstandsarten.
Begleitend treten in diesen Rückständen oft Schwermetalle oder schädliche organische Stoffe auf, so dass neben der Radioaktivität auch konventionelle Schadstoffe zu berücksichtigen sind.
Beispiele
Prominente Beispiele für industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität sind die ehemaligen Auerwerke in Oranienburg und die ehemaligen de Haën Werke in Hannover:
- Die Auerwerke stellten aus Monazitsanden neben thorierten Gasglühstrümpfen auch radiumhaltige Farben her.
- Die Firma de Haën arbeitete Uranerze und Thoriumerze zur Herstellung von Spezialchemikalien sowie zur Fertigung von thorierten Gasglühstrümpfen auf.
An beiden Standorten verblieben die Produktionsrückstände auf dem damaligen Firmengelände und sind für die erhöhte natürliche Radioaktivität verantwortlich, die zu Sanierungsmaßnahmen geführt haben.
Mögliche strahlenschutzrelevante Rückstände
In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen. In Abhängigkeit von der Konsistenz von den Rückständen erfolgte eine Deponierung auf Halden oder in Rückstandsbecken.
Da aus Unkenntnis die damit möglicherweise verbundenen Strahlenschutzprobleme nicht berücksichtigt wurden, können in die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen.
Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz
Wie eine Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) gezeigt hat, können im Hinblick auf die Menge der in Deutschland in der Vergangenheit abgelagerten Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität die Rückstände aus folgenden Wirtschaftsbereichen von Bedeutung sein:
- Verarbeitung von Rohphosphat zur Herstellung von Phosphorsäure und Düngemitteln,
- Primärförderung von Erdöl und Erdgas,
- Aufbereitung von Bauxit zur Gewinnung von Aluminium (Bayerverfahren),
- Roheisenmetallurgie (Gichtgasreinigung) und
- Verbrennung von Steinkohle (Rauchgasreinigung).
Abgesehen von diesen in großen Mengen angefallenen Rückständen dürfte es auch eine Reihe von strahlenschutzrelevanten Rückständen mit geringerem Volumen, aber höheren Gehalten an natürlichen Radionukliden geben, so zum Beispiel:
- Rückstände aus der Herstellung thorierter Schweißelektroden und von Gasglühstrümpfen,
- Rückstände aus der Katalysatorherstellung für das Fischer-Tropsch-Verfahren und
- Rückstände aus der Produktion von Radiumfarbe.
Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte jedoch nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen.
Wie bei den bergbaulichen Hinterlassenschaften, mit deren radiologischer Bewertung heute besonders in den Bundesländern Sachsen und Thüringen Erfahrungen vorliegen, werden auch bei den industriellen Hinterlassenschaften nicht in jedem Fall Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich sein. Die Erfordernisse des konventionellen Bodenschutzes sind jedoch ebenfalls zu beachten.
Stand: 11.04.2024