-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Elektromagnetische Felder
- Was sind elektromagnetische Felder?
- Hochfrequente Felder
- Was sind hochfrequente Felder?
- Quellen
- Schnurlose Festnetztelefone
- Kabellose Geräteverbindungen
- Kabellose In-Ear-Kopfhörer
- Babyüberwachungsgeräte
- BOS-Funk
- Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk
- Rundfunk und Fernsehen
- Mikrowellenkochgeräte
- Intelligente Stromzähler - Smart Meter
- Ganzkörperscanner
- Radaranlagen
- Wirkungen
- Schutz
- Strahlenschutz beim Mobilfunk
- Statische und niederfrequente Felder
- Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze
- Strahlenschutz bei der Elektromobilität
- Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder
Optische Strahlung
- Was ist optische Strahlung?
- UV-Strahlung
- Sichtbares Licht
- Infrarot-Strahlung
- Anwendung in Medizin und Wellness
- Anwendung in Alltag und Technik
Ionisierende Strahlung
- Was ist ionisierende Strahlung?
- Radioaktivität in der Umwelt
- Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor?
- Natürliche Strahlung in Deutschland
- Luft, Boden und Wasser
- Radon
- Lebensmittel
- Welche Radionuklide kommen in Nahrungsmitteln vor?
- Natürliche Radioaktivität in der Nahrung
- Natürliche Radioaktivität in Paranüssen
- Strahlenbelastung von Pilzen und Wildbret
- Strahlenbelastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser
- Natürliche Radionuklide in Mineralwässern
- Baumaterialien
- Altlasten
- Industrielle Rückstände (NORM)
- Labore des BfS
- Anwendungen in der Medizin
- Diagnostik
- Früherkennung
- Strahlentherapie
- BeVoMed: Meldung bedeutsamer Vorkommnisse
- Verfahren zur Strahlenanwendung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- Orientierungshilfe
- Allgemeines und Veranstaltungshinweise
- Neuigkeiten zum Verfahren
- FAQs: Einreichung bis 30.06.2025
- FAQs: Einreichung ab 01.07.2025
- Anzeige mit Einreichung bis 30.06.2025
- Antrag auf Genehmigung bis 30.06.2025
- Anzeige mit Einreichung ab 01.07.2025
- Antrag auf Genehmigung ab 01.07.2025
- Abbruch, Unterbrechung oder Beendigung
- Registrierte Ethik-Kommissionen
- Anwendungen in Alltag und Technik
- Radioaktive Strahlenquellen in Deutschland
- Register hochradioaktiver Strahlenquellen
- Bauartzulassungsverfahren
- Gegenstände mit angeblich positiver Strahlenwirkung
- Handgepäck-Sicherheitskontrollen
- Radioaktive Stoffe in Uhren
- Ionisationsrauchmelder (IRM)
- Strahlenwirkungen
- Wie wirkt Strahlung?
- Wirkungen ausgewählter radioaktiver Stoffe
- Folgen eines Strahlenunfalls
- Krebserkrankungen
- Vererbbare Strahlenschäden
- Individuelle Strahlenempfindlichkeit
- Epidemiologie strahlenbedingter Erkrankungen
- Ionisierende Strahlung: positive Wirkungen?
- Strahlenschutz
- Nuklearer Notfallschutz
- Serviceangebote
-
BfS
Unternavigationspunkte
BfS
- Stellenangebote
- Arbeiten im BfS
- Wir über uns
- Wissenschaft und Forschung
- Forschung im BfS
- Gesellschaftliche Aspekte des Strahlenschutzes
- Natürliche Strahlenexposition
- Wirkung und Risiken ionisierender Strahlung
- Medizin
- Notfallschutz
- Radioökologie
- Elektromagnetische Felder
- Optische Strahlung
- Europäische Partnerschaft
- Wissenschaftliche Kooperationen
- Gesetze und Regelungen
- Strahlenschutzgesetz
- Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV)
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition
- Links
- Services des BfS
- Stellenangebote
Empfehlungen und Richtlinie
- Die Strahlenschutzkommission hat erste fachlich begründete Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen des Uranerzbergbaus nach dessen Stilllegung gegeben, um dringend benötigte behördliche Entscheidungen zu unterstützen.
- Eine Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten findet in den neuen Bundesländern Anwendung bei der Stilllegung und Sanierung von Anlagen und Einrichtungen des Uranerzbergbaus und der Uranerzaufbereitung sowie bei Arbeiten an Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien.
- Dem BfS obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat.
Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation
Unmittelbar nach der Stilllegung des Uranerzbergbaus hat die Strahlenschutzkommission (SSK) Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation gegeben, die für behördliche Entscheidungen dringend erforderlich waren. Darin formuliert die Strahlenschutzkommission Richtwerte, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition nicht erforderlich sind.
Bei der Festlegung dieser Richtwerte folgte die Strahlenschutzkommission dem Grundprinzip, dass für Verhältnisse, die unter üblichen Bedingungen auch natürlicherweise auftreten können, Interventionsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt sind. Die im Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" angewandten Bewertungskriterien orientieren sich an den SSK-Empfehlungen.
Die SSK-Empfehlungen wurden vor allem in den Jahren von 1990 bis 1994 verabschiedet und befassen sich mit dringenden Fragestellungen, die bei der Sanierung der Uranbergbaugebiete auftraten. Dazu gehören Hinweise zur möglichen Nutzung von Halden und bergbaulich beeinflussten Flächen sowie von Wässern, aber auch zur Freigabe von Schrott und Bauschutt und zur Nutzung von kontaminierten Gebäuden im Uranbergbaugebiet. Ergänzend äußerte sich die Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Kupferschlacke aus dem Mansfelder Raum. Alle SSK-Empfehlungen sind unter SSK Online als PDF-Dateien verfügbar.
Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung
Im Zuge der weiteren Sanierung der Regionen des ehemaligen Uranerzbergbaus wurde 1997 eine Vorschrift zur Überwachung dieser Arbeiten verabschiedet: Die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau) findet gemäß § 162 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in den neuen Bundesländern Anwendung.
Alle Veränderungen im Laufe der Sanierungsarbeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die dabei unvermeidlich entstehenden radioaktiven Ableitungen prüft und genehmigt. Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung ermöglicht dann eine Kontrolle der Einhaltung von zulässigen Aktivitätsabgaben und eine Beurteilung der aus diesen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser und sonstigen Freisetzungen resultierenden Strahlenexposition des Menschen.
Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat.
Stand: 25.03.2025