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Hintergrundinformationen rund um die SSR-Nummer
- Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen, Inhaber*innen von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
- Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister.
- Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
- Die Beantragung der SSR-Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den/die Strahlenschutzverantwortliche(n) bzw. den/die entsprechende(n) Verpflichtete(n)/Verantwortliche(n) des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person.
- Die SSR-Nummer wird beim BfS beantragt.
Eindeutige persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) im Strahlenschutzregister
Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 4 Millionen neue Datensätze (Dosis- und Strahlenpassmeldungen) von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten wurden vor der Einführung der SSR-Nummer allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschwerten die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler konnten zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen.
Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) genannt.
Was ist die SSR-Nummer und wie wird sie erzeugt?Einklappen / Ausklappen
Beispiel einer SSR-Nummer und deren Aufbau
Die SSR-Nummer wird im BfS durch ein nicht rückführbares kryptographisches Verfahren aus der Sozialversicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und den Personendaten der/ des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet (siehe Abbildung, Typ A). Aus Datenschutzgründen wird die Sozialversicherungsnummer im BfS nicht gespeichert und kann auch nicht wieder aus der SSR-Nummer rekonstruiert werden.
Für Beschäftigte ohne deutsche Sozialversicherungsnummer kann die SSR-Nummer auf Basis einer anderen geeigneten, außerhalb Deutschlands vergebenen Identifikationsnummer generiert werden (siehe Abbildung, Typ B). Diese Nummer muss einen eindeutigen, über die gesamte Berufslebenszeit unveränderlichen Bezug zur überwachten Person besitzen und für den/ die Beschäftigten oder den/ die Arbeitgeber/in verfügbar sein. In den meisten Ländern ist dies die sogenannte "National Identification Number" oder die "Social Security Number".
Im Ausnahmefall kann das BfS eine SSR-Nummer allein auf Basis der Personendaten des Beschäftigten vergeben, wenn die Person weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine geeignete ausländische Identifikationsnummer besitzt (siehe Abbildung, Typ C).
Wer benötigt eine SSR-Nummer?Einklappen / Ausklappen
Alle Personen, für die seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 Eintragungen im Strahlenschutzregister vorgenommen werden (beruflich exponierte Personen, Inhaber von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) benötigen eine SSR-Nummer.
Wer ist für die Beantragung der SSR-Nummer verantwortlich?Einklappen / Ausklappen
Verantwortlichkeiten für Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer
Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen von
- dem/ der Strahlenschutzverantwortlichen oder
- Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder
- Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG.
Die Beantragung der SSR-Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den/ die Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich von Antragstellenden gesprochen. Ein Überblick über die Verantwortlichkeiten für die Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer ist in der nebenstehenden Abbildung gezeigt.
Wie wird die SSR-Nummer beantragt?Einklappen / Ausklappen
Für die Beantragung der SSR-Nummer und den damit verbundenen Datenaustausch zwischen dem/ der Antragstellende und dem BfS stellt das BfS seit 31.12.2018 grundsätzlich zwei technische Übertragungsoptionen (Webanwendung und Webservice) zur Verfügung.
In beiden Fällen handelt es sich um ein Online-Verfahren mittels verschlüsselter und passwortgeschützter Internetverbindung, wofür sich der/ die Antragstellende in beiden Fällen einmalig registrieren muss.
Welche Daten sind zur Beantragung der SSR-Nummer an das BfS zu übermitteln?Einklappen / Ausklappen
Beispiel der Dateneingabe mittels Dialogmaske per Webanwendung
Unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen sind vom Antragsteller für die zu überwachenden Beschäftigten folgende Daten an das BfS zu übermitteln (als Beispiel siehe Abbildung):
- Sozialversicherungsnummer (bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer)
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- Akademischer Grad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Welche Daten werden zurückgegeben?Einklappen / Ausklappen
Beispiel der Datenausgabe mittels Dialogmaske per Webanwendung
Nach Erzeugung der SSR-Nummer durch das BfS werden unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen folgende Daten der/ des Beschäftigten an den/ die Antragsteller*in zurückgegeben (Datenausgabe, siehe Abbildung):
- SSR-Nummer
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- Akademischer Grad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Stand: 25.03.2025