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Weiterführende Informationen für Messstellen und Behörden
- Diese zusätzlichen Informationen richten sich an nach § 169 StrlSchG bestimmte Messstellen, das Luftfahrt-Bundesamt und Registrierbehörden, die Dosiswerte und Strahlenpassmeldungen an das Strahlenschutzregister übertragen.
- Die SSR-Nummer muss bei der Übertragung mit angegeben werden.
- Zudem ergaben sich seit dem 31.12.2018 noch weitere inhaltliche und technische Änderungen bei der Datenübertragung. Diese Information fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Wie werden die Daten an das BfS übertragen?
Für den Datenaustausch zwischen den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS seit dem 31.12.2018 grundsätzlich zwei technische Übertragungsoptionen (Webanwendung und Webservice) zur Verfügung.
In beiden Fällen handelt es sich um ein Online-Verfahren mittels verschlüsselter und passwortgeschützter Internetverbindung.
Schritt 1: Beantragung eines Zugangs
Für die Beantragung eines Zugangs für Messstellen/Behörden genügt ein formloser schriftlicher Antrag per E-Mail oder per Post an das BfS. Bitte geben Sie für die Antwort hierbei in jedem Fall eine personenbezogene E-Mail-Adresse (keine Gruppen-Adresse) an, da diese als eindeutiger personenbezogener Benutzername fungieren wird. Das BfS legt Ihnen ein Profil an und sendet Ihnen die Zugangsdaten an die angegebene E-Mail-Adresse. Damit können Sie auf einer dafür vorgesehenen SSR-Internetseite (genaue URL wird in Antwortmail bekannt gegeben) Ihr eigenes Profil verwalten und ggf. weitere interne Anwender anlegen.
Schritt 2: Datenübermittlung
Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle)
Diese Option eignet sich vor allem, wenn Sie als Messstelle/Behörde eine geringe Anzahl an Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragen wollen. Die Datensätze werden direkt über die oben beschriebene SSR-Internetseite übermittelt. Sie benötigen dafür lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Sie können die Daten manuell per Tastatur in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung eingeben. Alternativ können Sie in die Dialogmaske eine Datei (CSV/TXT-Format) einlesen (siehe Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. CSV/TXT-Datei) für Messstellen/Behörden).Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle)
Diese Option ist vor allem dann geeignet, wenn Sie als Messstelle/Behörde eine größere Anzahl an Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen der Messstelle/Behörde und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Über diese Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters (Dosis-/Strahlenpassmeldungen, Validierung der SSR-Nummer) direkt an das interne IT-System auf Seiten der Messstelle/Behörde angebunden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Spezifikationen für die Nutzung des Webservices.
Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten der Messstelle/Behörde ein IT-Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht.
Welche Möglichkeiten zur Datenvalidierung bestehen?
Grundsätzlich werden die im Rahmen der Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragenen Daten automatisch auf Syntax überprüft und mit dem SSR-Datenbestand auf Plausibilität und Eindeutigkeit abgeglichen. Valide Meldungen werden im SSR-Datenbestand gespeichert. Fehlerhafte Meldungen werden mit Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung an die Messstelle/Behörde zurückgewiesen.
Unabhängig von der Datenübertragung im Rahmen der Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen können Sie mit Hilfe der Webanwendung oder des Webservices die Ihnen vorliegenden personenbezogenen Datensätze der zu überwachenden Beschäftigten (<SSR-Nummer/Geburtsdatum/Geburtsname>) beim Strahlenschutzregister auf Richtigkeit überprüfen.
Stand: 28.06.2023