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Überblick über die im Rahmen der beruflichen Strahlenschutzüberwachung an das SSR zu übermittelnden Daten

  • Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) am 31.12.2018 haben sich wichtige Änderungen hinsichtlich der Daten ergeben, die im Rahmen der beruflichen Strahlenschutzüberwachung an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind.
  • Die Meldungen der einzelnen Daten sind in einem vom Bundesamt für Strahlenschutz vorgegebenen Datenformat über die behördlich bestimmten Messstellen bzw. Registrierbehörden an das Strahlenschutzregister zu übermitteln.
  • Zur Einordnung der Tätigkeiten der strahlenschutzüberwachten Personen sind mit den Dosismeldungen Informationen zu Betriebs- und Tätigkeitskategorien der gemeldeten überwachten Personen zu übermitteln.

Einen Überblick über die einzelnen Daten, die von den Betrieben über die behördlich bestimmten Messstellen bzw. Registrierbehörden an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind, finden Sie zusammen mit den Informationen zum Datenformat je nach Meldungsart in folgenden Dokumenten tabellarisch aufgelistet:

Mit der Übermittelung von Dosismeldungen an das Strahlenschutzregister sind Informationen zu Betriebs- und Tätigkeitskategorien der strahlenschutzüberwachten Personen anzugeben. Einen Überblick über die zu verwendenden Kategorien bei der Übertragung von Dosismeldungen und erklärende Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

Diese orientieren sich an einer international vereinbarten Systematik.

Stand: 28.06.2023

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