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Informationen und Anleitung zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister
- Diese Anleitung enthält wichtige Informationen für die Beantragung von Dosisauskünften über das digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters.
- Für die Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister steht Ihnen das digitale Auskunftsportal unter https://ssr-auskunft.bfs.de zur Verfügung.
Das digitale Auskunftsportal zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Die Beantragung von Dosisauskünften nach dem Strahlenschutzgesetz ist grundsätzlich nur über dieses digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 173 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung. Dies betrifft insbesondere Anträge, die von Strahlenschutzverantwortlichen, den weiteren in § 170 Absatz 5 Nummer 3 und 4 Strahlenschutzgesetz genannten Verpflichteten und Verantwortlichen sowie von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden.
Ausgenommen hiervon sind Anträge von Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der zur eigenen Person gespeicherten Daten im Strahlenschutzregister. Diese können sowohl über das digitale Portal (empfohlen) als auch weiterhin per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Anfragen per Brief, Fax oder E-Mail können jedoch nur beantwortet werden, sofern die Identität der betroffenen Person zweifelsfrei nachgewiesen wird, z.B. durch Vorlage einer Kopie des SSR-Nummer-Zertifikats oder des Personalausweises.
Voraussetzungen zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister werden grundsätzlich nur an berechtigte Personen bzw. Organisationen auf Grundlage von § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz bzw. auf Grundlage von Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung erteilt.
Für die Nutzung des digitalen Auskunftsportals müssen Sie sich bei der Anmeldung zunächst über ein staatlicherseits zur Verfügung gestelltes Nutzerkonto identifizieren. Als Unternehmen (Betrieb, Organisation, Behörde) benötigen Sie Zugang zum Mein Unternehmenskonto und als Identifikationsmittel ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die Identifikation von Privatpersonen erfolgt über das BundID-Konto, wobei alle Identifikationsmittel mit mindestens substantiellem Vertrauensniveau zugelassen sind (z.B. persönliches ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion). Weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten (Mein Unternehmenskonto bzw. BundID-Konto).
Gebühren für Dosisauskünfte aus dem Strahlenschutzregister
Dosisauskünfte nach dem Strahlenschutzgesetz sind vorbehaltlich von Ausnahmen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden die Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz und die daraus abgeleitete Gebührenfestsetzung des Bundesamtes für Strahlenschutz. Die Gebühr setzt sich aus einer Basisgebühr pro Antrag und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person (mit oder ohne Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven) zusammen:
- Basisgebühr pro Antrag: 78,52 EUR
- Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage + Plausibilitätsprüfung): 12,72 EUR
- Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage + Plausibilitätsprüfung + Altdatenrecherche): 228,93 EUR
Ausnahmen - Diese Dosisauskünfte sind gebührenfrei
- Auskünfte an zuständige Behörden nach § 170 Absatz 5 Nummer 1 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
- Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 170 Absatz 5 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
- Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung im gemäß Artikel 12 Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Umfang
Anleitung zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals
für Unternehmen (Betriebe, Organisationen, Behörden)Einklappen / Ausklappen
Dieser Abschnitt richtet sich an Berechtigte nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz, insbesondere an
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Strahlenschutzverantwortliche sowie die weiteren in § 170 Absatz 5 Nummer 3 und 4 Strahlenschutzgesetz genannten Verpflichteten und Verantwortlichen
- Zuständige Behörden
Anmeldung/Registrierung
- Öffnen Sie das Auskunftsportal unter https://ssr-auskunft.bfs.de
- Falls Sie noch kein Mein Unternehmenskonto haben, klicken Sie bitte auf „Noch kein Mein Unternehmenskonto oder BundID-Konto?“ und anschließend auf „Für andere Personen“ und folgen Sie den Anweisungen zur Erstellung Ihres Mein Unternehmenskontos.
- Andernfalls klicken Sie auf „Jetzt anmelden“ und danach auf „Für andere Personen“.
- Nun werden Sie zur Startseite Ihres Mein Unternehmenskontos weitergeleitet, wo Sie sich mit Ihren ELSTER-Organisationszertifikat einloggen können.
Angaben zum Antragsteller
Nach erfolgreicher Identifizierung werden Sie wieder an das digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters weitergeleitet. Mit Auswahl der für Sie zutreffenden Rolle bestätigen Sie Ihre entsprechende Berechtigung zur Antragstellung nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz.
Bitte geben Sie anschließend Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse als Ansprechperson für diese Dosisanfrage an und bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Nutzungs- und Datenschutzinformationen.
Angaben zur Person, für die eine Dosisauskunft beantragt wird
- Anschließend haben Sie die Möglichkeit die entsprechenden Angaben zur Person einzugeben, für die eine Dosisauskunft beantragt wird. Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
- Falls die Beschäftigungszeit in einem Zeitraum vor 1997 liegt, kann eine zusätzliche Recherche in den nicht digitalen Altdatenarchiven des Strahlenschutzregisters angefordert werden. Bitte bestätigen Sie in diesem Fall das Feld „Erweiterte Recherche durchführen“. Damit sind zusätzliche Gebühren und eine längere Bearbeitungszeit verbunden.
Antrag einreichen
- Die von Ihnen eingegebenen Daten werden in der Zusammenfassung aufgeführt. Bitte überprüfen Sie die Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit. Falls Sie Änderungen durchführen möchten wählen Sie das Feld „Zurück“ und bearbeiten die entsprechenden Angaben.
- Zum Abschluss Ihrer Antragstellung betätigen Sie das Feld „Antrag absenden“. Eine Kopie des Antrags steht Ihnen zum direkten Herunterladen zur Verfügung bzw. wird Ihnen automatisch (innerhalb von 30 Minuten) in das Postfach Ihres Mein Unternehmenskontos gesendet.
Auskunftserhalt
Die angefragten Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von maximal 2 Wochen (ohne Altdatenrecherche) bzw. maximal 4 Wochen (mit Recherche in den nicht digitalen Altdatenarchiven) in das Postfach Ihres Mein Unternehmenskontos. Bei jedem Eingang einer Nachricht im Postfach Ihres Mein Unternehmenskontos erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse (ggf. ist die Konfiguration der E-Mail-Benachrichtigung im Mein Unternehmenskonto erforderlich).
für Privatpersonen (betroffene Personen)Einklappen / Ausklappen
Dieser Abschnitt richtet sich an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung hinsichtlich der zur eigenen Person gespeicherten Daten im Strahlenschutzregister.
Anmeldung/Registrierung
- Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, klicken Sie bitte auf „Noch kein Mein Unternehmenskonto oder BundID-Konto?“ und anschließend auf „Für mich selbst“ und folgen Sie den Anweisungen zur Erstellung eines BundID-Kontos.
- Andernfalls wählen Sie bitte „Jetzt anmelden“ und klicken danach auf „Für mich selbst“
Nun werden Sie zur Startseite Ihres BundID-Konto weitergeleitet, wo Sie sich mit Ihrem persönlichen ELSTER-Zertifikat oder über die Online-Ausweisfunktion einloggen können.
Angaben zu Ihrer Person
- Nach erfolgreicher Identifizierung werden Sie wieder an das digitale Auskunftsportal des Strahlenschutzregisters weitergeleitet.
- Bitte geben Sie anschließend die entsprechenden Angaben zu Ihrer Person ein. Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
Antrag einreichen
- Die von Ihnen eingegebenen Daten werden in der Zusammenfassung aufgeführt. Bitte überprüfen Sie die Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit. Falls Sie Änderungen durchführen möchten wählen Sie das Feld „Zurück“ und bearbeiten die entsprechenden Angaben.
- Zum Abschluss Ihrer Antragstellung betätigen Sie das Feld „Antrag absenden“. Eine Kopie des Antrags steht Ihnen zum direkten Herunterladen zur Verfügung bzw. wird Ihnen automatisch (innerhalb von 30 Minuten) in das Postfach Ihres BundID-Kontos gesendet.
Auskunftserhalt
Die angefragten Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von maximal 2 Wochen in das Postfach Ihres BundID-Kontos. Bei jedem Eingang einer Nachricht im Postfach Ihres BundID-Kontos erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse (ggf. ist die Konfiguration der E-Mail-Benachrichtigung im BundID-Konto erforderlich).
Stand: 26.11.2024