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Datenschutzerklärung

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Beantragung einer persönlichen Kennnummer (SSR-Nummer) und zur Überwachung von Dosisgrenzwerten durch das Bundesamt für Strahlenschutz gemäß § 170 Strahlenschutzgesetz verarbeitet. Die Angabe personenbezogener Daten ist nötig, um eine eindeutige Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister zu gewährleisten.

Eine Ausnahme hinsichtlich der in § 170 Strahlenschutzgesetz genannten personenbezogenen Daten bildet die zum Zweck der Erzeugung der SSR-Nummer verwendete Sozialversicherungsnummer. Diese wird direkt nach kryptographischer Verarbeitung zur SSR-Nummer im BfS gelöscht. Die Sozialversicherungsnummer wird im BfS nicht gespeichert und kann auch nicht wieder aus der SSR-Nummer rekonstruiert werden.

Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern lediglich der Überwachung von Dosisgrenzwerten dienen.

Im Einzelfall können die gemeldeten personenbezogenen Daten jedoch gemäß § 170 Strahlenschutzgesetz mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen zu Forschungszwecken verwendet oder an Dritte übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung dürfen die Daten ausschließlich nach den dafür vorgesehenen Maßgaben des § 27 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet bzw. nach § 170 Strahlenschutzgesetz übermittelt werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfS.

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