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Dateneingabe und -ausgabe

Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?

Unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen sind vom Antragsteller für die zu überwachenden Beschäftigten folgende Daten an das BfS zu übermitteln:

  • Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer (dies ist die im jeweiligen Land zum Zwecke der Strahlenschutzüberwachung verwendete Nummer, in der Regel die "Social Security Number" oder die "National Identification Number")
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Welche Daten werden zurückgegeben?

Nach Erzeugung der SSR-Nummer durch das BfS werden unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen folgende Daten des Beschäftigten an den Antragsteller zurückgegeben:

  • SSR-Nummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

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