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Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
In Deutschland sind etwa 420.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht. Sie arbeiten zum Beispiel mit
- Röntgengeräten,
- umschlossenen hochradioaktiven Quellen,
- offenen radioaktiven Stoffen.
Beruflich strahlenschutzüberwachte Personen können am Arbeitsplatz
- einer erhöhten zivilisatorischen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel im Kernkraftwerk),
- einer erhöhten natürlichen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel durch Radon in Bergwerken oder Schauhöhlen sowie bei der Trinkwassergewinnung) oder
- der kosmisch bedingten Höhenstrahlung beim Fliegen
ausgesetzt sein. Die zulässige berufliche Strahlenexposition ist für diese Personen begrenzt und wird behördlich überwacht.
Jahresgrenzwerte
Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern für Erwachsene 20 Millisievert pro Kalenderjahr (in den Vereinigten Staaten von Amerika 50 Millisievert pro Jahr). Neben dem Grenzwert für die effektive Dosis sind zum Schutz einzelner Körperteile unterschiedliche Grenzwerte Grenzwerte für die Organ-Äquivalentdosis pro Kalenderjahr definiert.
Für beruflich exponierte Personen unter 18 Jahren (z.B. Auszubildende) liegt der Jahresgrenzwert der effektiven Dosis bei 1 Millisievert. Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Jahresgrenzwert von 6 Millisievert festlegen, falls dies zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendig ist. Für Jugendliche gelten auch niedrigere Organ-Äquivalentdosisgrenzwerte.
In der folgenden Tabelle sind die Jahresgrenzwerte (effektive Dosis und Organ-Äquivalentdosis) für beruflich exponierte Personen (über und unter 18 Jahren) zusammengefasst:
Personen über 18 Jahre | Personen unter 18 Jahren | |
---|---|---|
Effektive Dosis | 20 Millisievert | 1 Millisievert |
Organ-Äquivalentdosis: Augenlinse | 20 Millisievert | 15 Millisievert |
Organ-Äquivalentdosis: Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel | 500 Millisievert | 50 Millisievert |
Strahlenschutz bei Schwangerschaft
Für beruflich strahlenexponierte Frauen, die nicht schwanger sind, gelten die gleichen Dosisgrenzwerte wie für Männer. Allerdings darf bei Frauen im gebärfähigen Alter die Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter 2 Millisievert pro Monat nicht überschreiten.
Ab Bekanntgabe einer bestehenden Schwangerschaft darf das ungeborene Kind bis zu seiner Geburt keine höhere Strahlendosis als 1 Millisievert erhalten (siehe auch StrahlenschutzKonkret: Informationen für Schwangere).
Grenzwert der Berufslebensdosis
Zusätzlich zu den in den EURATOM-Grundnormen festgelegten Grenzwerten gilt in Deutschland auch ein Grenzwert für die Berufslebensdosis, das heißt, für die Summe der in allen Berufsjahren erhaltenen einzelnen effektiven Dosiswerte. Dieser Grenzwert beträgt 400 Millisievert.
Grenzwertüberschreitungen
Kommt es zu einer Grenzwertüberschreitung, wird die zuständige Aufsichtsbehörde informiert, die die Hintergründe prüft und je nach Ursache entsprechende Maßnahmen im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht ergreift. So kann die Aufsichtsbehörde beispielsweise eine Weiterbeschäftigung nach einer Überschreitung eines Jahresgrenzwertes erlauben, falls sichergestellt wird, dass die Expositionen in den folgenden vier Kalenderjahren so begrenzt werden, dass die Summe der Dosen das Fünffache des jeweiligen Grenzwertes nicht überschreitet.
Dosimetrie
Die externe Strahlenexposition am Arbeitsplatz wird mit amtlich zugelassenen Dosimetern gemessen. Mit Ganzkörperdosismetern wird die effektive Dosis, mit Teilkörperdosimetern die Organ-Äquivalentdosis gemessen. Diese Dosimeter, auch Personendosimeter genannt, werden von behördlich bestimmten Messstellen ausgegeben und in der Regel monatlich ausgewertet. Von der gemessenen Dosis wird der Dosisanteil der natürlichen Umgebungsstrahlung abgezogen.
Gehen Beschäftigte mit offenen radioaktiven Stoffen um, besteht die Möglichkeit, dass Radionuklide in den Körper aufgenommen werden (zum Beispiel über Mund und Nase oder durch die Haut). Diese Personen werden zusätzlich von behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen regelmäßig, beziehungsweise bei besonderem Anlass überwacht. Alle Messstellen übermitteln ihre Dosisfeststellungen regelmäßig an das Strahlenschutzregister im BfS, das unter anderem auch die Einhaltung der Grenzwerte überwacht.
Für das fliegende Personal werden die Dosiswerte von den Fluggesellschaften mit zugelassenen Rechenprogrammen ermittelt und an das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet. Dieses führt die Aufsicht über das fliegende Personal. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS.
Stand: 13.10.2022