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Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz
Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten.
Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz erforderlich.
Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz
Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt
- in § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)
- in den §§ 47 bis 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und
- in Richtlinien zur Fachanerkennung für verschiedene Tätigkeiten und Berufsgruppen:
Die Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden.
Eine Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist noch nicht erfolgt. Diese sind in Aufbau und Struktur weiterhin an der bisherigen Röntgenverordnung (RöV) und der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 17.10.2011 orientiert. Die Fachkunde-Richtlinien gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren. Nach § 189 Abs. 5 der neuen StrlSchV (vom 29.11.2018) gelten die von der zuständigen Stelle vor dem 31.12.2018 anerkannten Kurse zur Vermittlung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse bis zum 31.12.2023 als anerkannt nach § 51 der neuen StrlSchV weiter, soweit die Anerkennung keine kürzere Frist enthält.
Erforderliche Fachkunde im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen
In Deutschland erfordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder Genehmigungsinhaber Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese können Techniker, Wissenschaftler, Ärzte oder ähnliches sein. Sie benötigen für ihre Arbeit die Fachkunde bezogen auf die Art der Tätigkeit, das heißt
- eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz in Abhängigkeit von der Art der Strahlenanwendung, der bisherigen Qualifikation und der zu erfüllenden Strahlenschutzaufgaben,
- entsprechende praktische Berufserfahrung, die je nach Aufgabe zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren liegen muss und
- aufgabenspezifische Strahlenschutzkurse mit einer Dauer von einigen Tagen bis zu einigen Wochen, die mit einer Prüfung enden. Diese Kurse müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein.
Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und Kursanbieter in Deutschland sind im Kasten oben angegeben.
Zuständige Stellen für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Einklappen / Ausklappen
Die Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Dazu müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn
- die Kurse den für die einzelnen Fachkundegruppen festgelegten Erfordernissen entsprechen
- die Kursinhalte von qualifizierten Lehrkräften übermittelt werden und
- die dazu notwendige Ausrüstung vorhanden ist.
Bei den für diese Anerkennung zuständigen Stellen finden Kursinteressierte nach Bundesländern aufgelistet Ansprechpartner/innen für die für sie relevanten Kurse in ihrer Region.
Erwerb und Erhalt von Fachwissen im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen
Um für beruflich strahlenexponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist fundiertes Fachwissen der für den Strahlenschutz zuständigen Fachleute von grundlegender Bedeutung.
Strahlenschutzrelevante Bereiche sind
- der Umgang mit Strahlenquellen und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung sowie
- der Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen.
Strahlenschutz hat auch in Zukunft hohe Priorität
In den letzten Jahren ist ein Rückgang der im Strahlenschutz notwendigen Fachkompetenz zu beobachten. Der sichere Umgang mit radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung und die Entsorgung radioaktiver Abfälle werden aber weiterhin eine hohe Priorität einnehmen und erfordern deshalb spezielles Fachwissen - gerade auch im Strahlenschutz. Dies gilt gleichermaßen für den Rückbau kerntechnischer Anlagen.
Die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen und die Entwicklung von Verfahren im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr erfordern komplexe Messmethoden und spezielle Technologien und deshalb auch entsprechend ausgebildetes Personal mit hoher Fachkompetenz im Strahlenschutz.
Harmonisierung der Qualifikation im Strahlenschutz in der Europäischen Union
Im Hinblick auf den Binnenmarkt und den Erweiterungsprozess der Europäischen Union ist die Harmonisierung der Qualifikation von Fachleuten im Strahlenschutz gemäß den Festlegungen in den Grundnormen der Europäischen Union (EU, Richtlinie 2013/59/EURATOM) von entscheidender Bedeutung für den grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitskräften in Europa.
Um neuen Anforderungen gerecht zu werden und den internationalen Austausch von Fachleuten und die gegenseitige Anerkennung ihrer Qualifikation im Strahlenschutz zu erleichtern, müssen über nationale Regelungen und unterschiedliche Ansätze hinaus
- die Lernziele von Kursen,
- Inhalte und Dauer entsprechender berufspraktischer Erfahrung und
- die gegenseitige Anerkennung der erworbenen Qualifikation
harmonisiert werden. Die erworbene Qualifikation muss durch regelmäßige Fortbildung auf einem hohen Niveau gehalten werden.
Internationale Aus- und Weiterbildung im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen
Um der Verantwortung für den Schutz von Arbeitskräften, Patienten und der allgemeinen Bevölkerung vor Schäden durch ionisierende Strahlung voll gerecht zu werden, ist eine den Anforderungen entsprechende und kontinuierliche fachliche Weiterbildung im Strahlenschutz erforderlich. Die Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung von Strahlenschutzexperten, Strahlenschutzbeauftragten und beruflich exponierten Personen wurde daher sowohl in den europäischen Strahlenschutzrichtlinien als auch in den Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) festgelegt.
Die Bestimmungen der europäischen Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bindend und müssen, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, in nationales Recht umgesetzt werden.
IAEA-Mitgliedsstaaten, die technische Unterstützung erhalten, müssen in ihren rechtlichen Regelungen im Strahlenschutz den IAEA-Sicherheitsstandards entsprechen.
Standards, Berichte, Programme
Europäische Union (EU)
Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA)
(in englischer Sprache)
Stand: 02.06.2023