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Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
- Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung.
- Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) hilft bei der Bewältigung von Situationen, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden.
Ferngesteuertes Kettenfahrzeug mit Reinstgermanium-Detektor zur Identfikation von radioaktiven Stoffen ("Manipulator", Übungssituation)
Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.
Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin).
Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)
Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Auch wenn radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden und dadurch möglicherweise Rechtsgüter (wie das Leben oder die Gesundheit) in Gefahr geraten, arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden zusammen.
Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern.
Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst.
UnterstützungsverBund CBRN
Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Bundes- und Landesbehörden können den Verbund bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Er gliedert sich dann bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Der UnterstützungsverBund CBRN kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden.
Zu den wesentlichen Aufgaben des UnterstützungsverBundes CBRN gehört es, Gefahrensituationen zu bewältigen, die sowohl polizeilich als auch radiologisch relevant sind. Zudem berät der UnterstützungsverBund CBRN Landesbehörden und andere Behörden der Gefahrenabwehr regelmäßig bei der Bewertung von Vorfällen.
Die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden bereiten sich durch regelmäßige Übungen und Ausbildungsveranstaltungen auf einen möglichen Einsatz vor.
Missbrauch von radioaktivem Material ("Schmutzige Bombe")
Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als "Schmutzige Bomben" bezeichnet werden.
"Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt.
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Stand: 10.10.2024