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Radiologisches Lagebild
- Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, nimmt das Radiologische Lagezentrum des Bundes eine Einschätzung der radiologischen Lage und deren möglicher Auswirkungen auf Deutschland vor: das "radiologische Lagebild".
- Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Kapitel umfassendes Dokument, das speziell für Strahlenschutz-Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz aufbereitete Informationen über den aktuellen radiologischen Notfall enthält.
- Für alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden ist das radiologische Lagebild eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
Droht eine Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt oder ist es bereits zu einer solchen Freisetzung gekommen, ist als Grundlage für das behördliche Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des radiologischen Notfalls eine rasche Einschätzung der radiologischen Lage erforderlich. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes tritt bei einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung als besonderer Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums zusammen und nimmt die nötige Einschätzung der radiologischen Lage vor: Das "radiologische Lagebild".
Alle an der Notfallreaktion beteiligten Bundes- und Länderbehörden können das im Radiologischen Lagezentrum erstellte radiologische Lagebild auf der behördeninternen Informationsplattform ELAN einsehen und so gemeinsam als eine wichtige Grundlage für konsistente und koordinierte Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nutzen.
Was steht im Radiologischen Lagebild?
Zur Charakterisierung einer radiologischen Lage sind in erster Linie folgende Punkte maßgebend:
- Was genau droht wo zu passieren bzw. ist bereits passiert?
- Welche radioaktiven Stoffe können möglicherweise in welchen Mengen freigesetzt werden oder wurden bereits freigesetzt?
- Welche Gebiete können in welchem Maße kontaminiert werden oder sind bereits kontaminiert?
- Welche Strahlenbelastungen für die betroffene Bevölkerung können sich daraus ergeben oder haben sich bereits ergeben?
- Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind angesichts der zu erwartenden oder bereits aufgetretenen Strahlenbelastung sinnvoll und angemessen?
Das radiologische Lagebild ist ein mehrere Seiten und Kapitel umfassendes Dokument, das Antworten auf diese Fragen gibt. Es bietet einen Überblick über alle bekannten und relevanten Informationen zur aktuellen radiologischen Lage und liefert mithilfe errechneter Prognosen und aktueller Messdaten eine Einschätzung der radiologischen Lage und der wahrscheinlichen zukünftigen Entwicklung.
Auf dieser Grundlage findet sich im radiologischen Lagebild zudem eine Bewertung, ob Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angebracht sein können und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen aus radiologischer Sicht zu welchem Zeitpunkt zur Umsetzung durch die zuständigen Bund- und Länderbehörden empfohlen werden.
Situationsabhängige Schwerpunkte
Die Schwerpunkte des radiologischen Lagebildes sind abhängig von der Art des radiologischen Notfalls und seiner zeitlichen Entwicklung. Situationsabhängig wird das Dokument fortlaufend aktualisiert, so dass sich Umfang und Inhalt im Verlauf des Notfalls verändern:
- Vor einer Freisetzung von Radioaktivität umfasst das radiologische Lagebild in erster Linie Informationen zum aktuellen Ereignisgeschehen und Prognosen zu einer möglichen weiteren Entwicklung. Dies beinhaltet auch eine mögliche Ausbreitung austretender Radioaktivität, die unter anderem mit Hilfe von Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes mit dem Entscheidungshilfesystem RODOS berechnet wird.
- Während einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild zusätzlich Informationen zum Beispiel zur Art und Menge der tatsächlich erfolgten Freisetzung oder zur Analyse und Einordnung aktueller radiologischer Umwelt-Messdaten aus automatischen Messnetzen wie etwa dem ODL-Messnetz. Zudem zeigt es auf, in welchen Gebieten sich radioaktive Luftmassen befinden und wo sie ggf. schon wieder abgezogen sind.
- Nach Ende einer Freisetzung von Radioaktivität, wenn radioaktive Luftmassen ein betroffenes Gebiet verlassen haben und eine ausreichende Menge an Messdaten vor allem durch mobile Messteams (Fahrzeuge/Hubschrauber) aus dem kontaminierten Gebiet vorhanden ist, zeigt das radiologische Lagebild in erster Linie aktuelle Messdaten zum tatsächlichen Ausmaß der Kontamination auf und bewertet diese. Dies umfasst neben ODL-Messdaten zum Beispiel auch Messwerte von Wasser, Boden, Pflanzen und Lebensmitteln.
Auch mögliche Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verändern sich im Verlauf des Notfalls: Empfehlungen für die Einleitung für Schutzmaßnahmen werden in der Regel vor oder während einer Freisetzung von Radioaktivität auf Basis von Prognosen aufgeführt. Während oder nach einer Freisetzung von Radioaktivität enthält das radiologische Lagebild eher Empfehlungen für Anpassungen von Schutzmaßnahmen auf Basis von radiologischen Messdaten. Auch Empfehlungen zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen werden dann ausgesprochen, wenn diese nicht mehr nötig sind.
Welche Rolle spielt das radiologische Lagebild bei Entscheidungen in einem radiologischen Notfall?
Das radiologische Lagebild ist als eine behördeninterne, nicht-öffentliche Informationsquelle für Strahlenschutz-Fachleute und Verantwortliche im Katastrophenschutz konzipiert. Es betrachtet ausschließlich die radiologische Situation und schätzt diese ein. Dabei stellt es radiologische Sachverhalte komplex dar und verwendet radiologische Fachbegriffe, die nicht erklärt werden.
Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem radiologischen Notfall geben weder das Radiologische Lagezentrum noch das Radiologische Lagebild vor; sie werden von den Empfänger*innen des radiologischen Lagebilds getroffen:
- Frühe Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen):
Entscheidungen zur Durchführung von frühen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung (Katastrophenschutzmaßnahmen) treffen die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer. - Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen):
Über Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase (Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen) entscheidet das Radiologische Lagezentrum und gibt die Empfehlung für diese Maßnahmen direkt im radiologischen Lagebild aus.
Weitere Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen in verschiedenen Sachbereichen:
Entscheidungen zu speziellen Maßnahmen werden von den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Länderbehörden getroffen und im Anhang des radiologischen Lagebilds dargestellt.
Zum Beispiel fallen Entscheidungen zum Trinkwasser in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums und zu Lebens- und Futtermitteln in den des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, während Entscheidungen zu Transporten im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und zu Arzneimitteln im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums getroffen werden.
Weitere Erwägungen fließen in Entscheidungen ein
Neben dem radiologischen Lagebild als Grundlage für die Beurteilung der radiologischen Gefährdungslage fließen weitere Erwägungen in die Entscheidungen über Maßnahmen ein – wie etwa Abwägungen über
- die Durchführbarkeit von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise Verfügbarkeit von Ressourcen wie Personal und Ausrüstung und Zeit bis zur Ankunft radioaktiver Luftmassen,
- negative Auswirkungen von Maßnahmen unter Berücksichtigung von beispielsweise der Strahlenexposition von Einsatzkräften oder der Gefährdung insbesondere der vulnerablen Bevölkerung etwa durch Evakuierung eines Krankenhauses,
- grenzübergreifende Harmonisierung von Maßnahmen mit Nachbarstaaten
- Akzeptanz bei der Bevölkerung/Industrie und
- psychosoziale Aspekte.
Es ist daher möglich, dass - aufgrund anderer zwingender Gründe – die im radiologischen Lagebild empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt oder angepasst werden.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn aus rein radiologischer Sicht eine Evakuierung der betroffenen Bevölkerung empfohlen wird, diese jedoch nicht rechtzeitig vor Eintreffen radioaktiver Luftmassen abgeschlossen werden kann: In diesem Fall müssen die Entscheider*innen in den Katastrophenschutzbehörden abwägen, ob es für die betroffene Bevölkerung und für die beteiligten Einsatzkräfte vor allem bei nur kurz andauernden Freisetzungen nicht sicherer ist, sich während eines absehbar kurzen Durchzugs radioaktiver Luftmassen in Gebäuden aufzuhalten als sich in einer laufenden Evakuierungsaktion im Freien oder in Transportmitteln zu befinden.
Stand: 30.08.2024