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UnterstützungsverBund CBRN
- Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen.
- Bundes- und Landesbehörden können den Verbund bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Er gliedert sich dann bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein.
- Der UnterstützungsverBund CBRN kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden.
Bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe oder durch chemische oder biologische Substanzen können Bundes- und Landesbehörden hoch qualifizierte Hilfe anfordern: den UnterstützungsverBund CBRN. CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren für Menschen und die Gesellschaft.
Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden arbeiten im UnterstützungsverBund CBRN eng zusammen. Wird der jederzeit einsatzbereite UnterstützungsverBund CBRN benötigt, gliedert er sich bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein.
Aufgaben und Organisation
Zu den wesentlichen Aufgaben des UnterstützungsverBundes CBRN gehört es, Gefahrensituationen zu bewältigen, die sowohl polizeilich als auch radiologisch relevant sind. Zudem berät der UnterstützungsverBund CBRN Landesbehörden und andere Behörden der Gefahrenabwehr regelmäßig bei der Bewertung von Vorfällen.
Die Bundespolizei leitet den UnterstützungsverBund CBRN. Weitere Partner im UnterstützungsverBund CBRN sind
- das Bundeskriminalamt,
- das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw),
- das Robert Koch-Institut (RKI),
- das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) sowie
- das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Aufgaben des BfS im UnterstützungsverBund CBRN
BfS-Messtechnik wird in einem Hubschrauber der Bundespolizei zur Messung von Strahlenquellen am Boden eingesetzt (Übungssituation)
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berät die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden zu den radiologischen Aspekten einer polizeilichen Lage und unterstützt auch personell und technisch bei der Bewältigung radiologischer Gefahren. Dabei nimmt das BfS u. a. die folgenden Aufgaben wahr:
- Bewertung der radiologischen Situation
- Beratung der Einsatzleitung in Fragen des Strahlenschutzes und zur möglichen Gefährdung durch radioaktive Stoffe
- Gewährleistung des Strahlenschutzes der Einsatzkräfte
- Suche, Detektion mit Messgeräten und Identifikation radioaktiver Stoffe, Mengenabschätzung
- Abschätzung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe (z. B. bei einem Szenario mit einer schmutzigen Bombe)
- Dosisabschätzung
- Beratung zum Transport radioaktiver Stoffe
- Beratung bei der Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen
- Planung und Organisation von Schulungen und Übungen
Regelmäßige Übungen
Untersuchung eines Übungstatorts auf Radioaktivität
Die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden bereiten sich durch regelmäßige Übungen und Ausbildungsveranstaltungen auf einen möglichen Einsatz vor.
Jährlich wird bei mindestens einer Übung der Spezialkräfte ein umfangreiches Szenario bearbeitet, bei dem Aspekte der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) unter Strahlenschutzbedingungen geübt werden. Wichtig sind dabei insbesondere die Entschärfung, die Tatortarbeit und die Dekontamination der Einsatzkräfte.
Historie
Bis Ende April 2021 arbeiteten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe in der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB) zusammen. So unterstützte die ZUB im Dezember 2006 beispielweise die Hamburger Behörden bei einem Einsatz, bei dem Spuren von Polonium-210 festgestellt wurden (mehr dazu: Jahresbericht 2007).
Im Mai 2021 wurden die Aufgaben der ZUB in den UnterstützungsverBund CBRN überführt und die ZUB aufgelöst.
Wissenswertes
In der Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE." (Drucksache 18/7036) wird stark zusammengefasst ein Überblick über die CBRN-bezogenen Verpflichtungen und die Einsatzkonzepte der an der damaligen ZUB beteiligten Behörden gegeben.
Stand: 04.09.2024