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Von der wissenschaftlichen Bewertung bis zur Einführung

Auf der Zeichnung besprechen Personen einen Bericht. Der Weg geht vom Gebäude des BfS über das Bundesumweltministerium zum Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen.

  1. Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung des BfS geht ans BMUV und dient diesem als Entscheidungsgrundlage.
  2. Das BMUV legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird.
  3. Wenn das geschieht, erarbeitet das BMUV eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom BfS beraten.
  4. Wenn eine Verordnung des BMUV über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber*innen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
  5. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

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