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Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich
Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF-Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) aus dem Jahr 1998. Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung.
Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz) sind festgelegt:
- für elektrische Felder: 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m)
- für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT)
ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU-Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt.
Gruppe 1
In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden.
Land | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld (µT) | Umsetzung / Regelung |
---|---|---|---|
Estland | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Griechenland | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Österreich | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) |
Portugal | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Rumänien | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Slowakei | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Tschechien | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Ungarn | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Zypern | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung |
Zusätzliche Beschränkungen | |||
Deutschland | 5 | 100 | Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU-Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt:
Vorsorge: Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von
Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV, 50 Hz): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. |
Belgien (Brüssel) | 5 | 100 |
|
Belgien | - | 10 |
|
Belgien (Wallonien) | 5 7 10 | - |
|
Belgien (Flandern) | 0,2 - 10 |
| |
Finnland | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
|
Frankreich | 5 | 100 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen |
Kroatien | 5 2 | 100 40 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
|
Luxemburg | 5 - | 100 1 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
|
San Marino | 5 - | 100 0,4 | Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
|
Gruppe 2
In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU-Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen.
Land | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld (µT) | Umsetzung / Regelung |
---|---|---|---|
Bulgarien | - | - | Keine gesetzliche Regelung
|
Großbritannien | - | - | Keine gesetzliche Regelung.
|
Irland | - | - | Keine gesetzliche Regelung |
Island | - | - | Keine gesetzliche Regelung |
Lettland | - | - | Keine gesetzliche Regelung |
Malta | - | - | Keine gesetzliche Regelung |
Monaco | - | - | Keine gesetzliche Regelung |
Norwegen | 5 | 200 | Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP-Empfehlung
|
Schweden | 5 | 100 | Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU-Ratsempfehlung |
Spanien | - | - | Keine gesetzliche Regelung
|
Gruppe 3
Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden.
Land | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches | Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld (µT) | Umsetzung / Regelung |
---|---|---|---|
Dänemark | - | - | Keine gesetzliche Regelung
|
Italien | 5 | 100 | Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen):
|
Liechtenstein | 5 | 100 | Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 (bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
|
- | 1 |
| |
Litauen | 0,5 | 20 |
|
1 | 40 |
| |
Niederlande | 8 | 120 | Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern |
- | 0,4 | Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008:
| |
Polen | 1 | 75 | Referenzwerte unterscheiden sich von EU-Ratsempfehlung:
|
10 | 75 |
| |
Schweiz | 5 | 100 | Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU-Ratsempfehlung.
|
- | 1 |
| |
Serbien | 2 | 40 | Referenzwerte niedriger als EU-Ratsempfehlung |
Slowenien | 0,5 | 10 |
|
10 | 100 |
|
Stand: 06.12.2023