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Stellungnahme zum "BioInitiative Report"

Der erste Bericht der "BioInitiative Working Group", einer Gruppe von mobilfunkkritischen Wissenschaftlern aus Europa und den USA, wurde am 31. August 2007 veröffentlicht und sorgte national und international für öffentliche Diskussionen.

Bericht von 2007 weist klare wissenschaftliche Schwächen auf

Die Autoren des "BioInitiative Reports" kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeit geltenden Grenzwerte die Bevölkerung nicht ausreichend vor einem Gesundheitsrisiko durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder (EMF) schützen und fordern deshalb eine Senkung der Grenzwerte.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte den Bericht geprüft und festgestellt, dass er klare wissenschaftliche Schwächen aufweist: Insbesondere werden Vermischungen der gesundheitlichen Wirkungen von niederfrequenten und hochfrequenten Feldern vorgenommen, die fachlich nicht zulässig sind.

Die überwiegende Mehrzahl der dem Report zugrunde liegenden Studien ist nicht neu: Sie wurden bei der Festlegung der derzeit gültigen Grenzwerte bereits berücksichtigt. Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) wurden die dem Report zugrunde liegenden Studien und der Report selbst vom BfS erneut ausgewertet und bewertet (siehe Abschlussbericht des DMF).

BioInitiative Report 2012

5 Jahre später wurde der "BioInitiative Report 2012" veröffentlicht. Auch dieser Report kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl an Studien gesundheitsschädigende Effekte bei niedrigen bis sehr niedrigen Expositionen zeigen. Die Autoren sehen sogar seit dem ersten Report in 2007 eine verstärkte Beweislage für eine Gesundheitsgefährdung sowohl durch nieder- als auch durch hochfrequente Felder.

Die Einschätzung der "BioInitiative Working Group" wird von anderen internationalen und interdisziplinären Gremien nicht geteilt. Ein Beispiel ist das Dokument "Opinion on Potential health effects of exposure to electromagnetic fields" des Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR), eines wissenschaftlichen Kommittees der EU.

Die Qualität der einzelnen Kapitel in den Bioinitiative Reports 2007 und 2012 ist aus fachlicher Sicht sehr unterschiedlich und abhängig vom Autor bzw. den Autoren. Dies betrifft sowohl die Auswahl und die Vollständigkeit der zitierten Literatur, wie auch Angaben zur Belastbarkeit und Reproduzierbarkeit der dargestellten Ergebnisse. Nur einige Autoren berücksichtigen methodische und inhaltliche Stärken und Schwächen einzelner Studien.

Der wissenschaftliche Kenntnisstand leitet sich jedoch stets aus der Gesamtheit der veröffentlichten Studien ab. Dabei muss jeweils die Qualität der Ergebnisse berücksichtigt und bewertet werden. International anerkannte Qualitätskriterien sind seit Jahrzehnten unstrittig etabliert. Sie beziehen sich auf die Wahl des Studiendesigns, die Studiengröße, Auswahl geeigneter Kontrollen, Statistik, ggf. Verblindung, etc. Im Bereich der elektromagnetischen Felder kommt der tatsächlichen Exposition der Probanden, des Tiermodells oder der Zellkulturen eine entscheidende Rolle zu.

Wie das BfS gesundheitsbezogene Risiken bewertet, kann im StrahlenschutzStandpunkt nachgelesen werden. Des Weiteren können interessierte Laien die Leitfäden zur Beurteilung von Studienergebnissen aus dem Bereich Mobilfunk nutzen.

Im Gegensatz zu anderen Gremien verlangt Bioinitiative nicht nur einen Schutz vor nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen, sondern vor allen möglichen oder vermuteten biologischen Wirkungen. Da für Wirkungen, die nicht nachgewiesen sind und häufig nur auf einzelnen, nicht reproduzierten Hinweisen basieren, die Wirkschwellen in der Regel nicht bekannt sind, verlangt Bioinitiative vorsorglich niedrige Grenzwerte, die nicht wissenschaftlich begründet sind. Wie auf der Grundlage derselben wissenschaftlichen Datenbasis unterschiedliche Risikobewertungen zustande kommen, hat das BfS im Forschungsvorhaben "Divergierende Risikobewertungen im Bereich Mobilfunk" untersuchen lassen.

Stand: 13.12.2022

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