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Schutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder von ortsfesten Sendeanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Das BfS empfiehlt, die Grenzwerte durch Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen, um den wissenschaftlichen Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung dieser Felder Rechnung zu tragen. An bestimmten Arbeitsplätzen können deutlich höhere Belastungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder auftreten, als sie für die Allgemeinbevölkerung üblich und zulässig sind. Für den Arbeitsschutz gibt es daher spezielle Vorschriften.

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