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Rundfunksender für Radio- und Fernsehprogramme
- Rundfunksendeanlagen dienen der terrestrischen Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen.
- Sendeanlagen im deutschsprachigen Raum, die Radio- oder Fernsehprogramme ausstrahlen, arbeiten in verschiedenen Frequenzbändern zwischen 87,5 MHz und 790 MHz.
- Die Zahl der Sendeanlagen ist im Vergleich zum Mobilfunk klein, allerdings arbeiten die einzelnen Sender je nach dem zu versorgenden Gebiet und dem Frequenzbereich mit teilweise hohen Sendeleistungen.
- Die Sicherheitsabstände in Abstrahlrichtung der Antenne betragen teilweise mehrere Meter. Bei hohen Funktürmen ist am Boden in der Regel kein Sicherheitsabstand erforderlich.
- Für den Betrieb benötigen Rundfunksendeanlagen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
Rundfunksendeanlagen (meist kurz als Rundfunksender bezeichnet) dienen der terrestrischen Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen. Im deutschsprachigen Raum wird der Frequenzbereich zwischen 87,5 Megahertz (MHz) und 790 MHz genutzt. Lang-, Mittel, oder Kurzwellensendeanlagen (150 kHz bis circa 30 MHz) wurden bis 2016 komplett abgeschaltet.
Weil einzelne Sendeanlagen mitunter sehr große Empfangsgebiete versorgen können, ist die Zahl der in Deutschland betriebenen Rundfunksender, verglichen zum Beispiel mit der Anzahl der installierten Mobilfunksendeanlagen, deutlich kleiner. In Abhängigkeit von
- dem zu versorgenden Empfangsgebiet,
- der Sendefrequenz und
- der verwendeten Übertragungstechnik (zum Beispiel dem verwendeten Modulationsverfahren)
müssen unterschiedlich hohe Sendeleistungen aufgebracht werden. Für die bereits abgeschalteten Lang- und Kurzwellensender waren Sendeleistungen teilweise bis in den Megawattbereich nötig (1 Megawatt = 1 Million Watt). Die Sicherheitsabstände (siehe unten) in Abstrahlrichtung der Antenne betrugen daher teilweise mehrere hundert Meter. Am Boden ist dagegen bei hohen Funktürmen in der Regel kein Sicherheitsabstand erforderlich.
Grenzwerte und rechtliche Bestimmungen
Rundfunksender sind Hochfrequenzanlagen im Sinne der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In der Verordnung sind zum Schutz der Allgemeinheit Immissionsgrenzwerte festgelegt, die an Orten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht überschritten werden dürfen. Die Grenzwerte gelten gleichermaßen für öffentlich-rechtlich und für gewerblich betriebene Anlagen.
Für den Betrieb benötigen Rundfunksender eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), entsprechend den Bestimmungen in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Die Bundesnetzagentur erteilt eine Standortbescheinigung grundsätzlich dann, wenn an Orten, zu denen der Anlagenbetreiber den Zutritt nicht kontrollieren kann, die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Zu diesem Zweck bestimmt sie - vorzugsweise rechnerisch - einen Abstand zu der Sendeantenne, ab dem die Grenzwerte eingehalten werden, den Sicherheitsabstand.
Stärke der hochfrequenten Felder
Unter anderem wurde im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm von 2006 untersucht, welcher Stärke der elektromagnetischen Felder die Bevölkerung durch digitale Rundfunksender (DAB für Digitalradio und DVB-T für digitales terrestrisches Fernsehen) ausgesetzt (exponiert) ist. Dies wurde mit den Expositionen durch analoge Rundfunksender (UKW, analoge Fernsehsender) verglichen.
Im Bereich des Hörfunks überwogen noch die von den analogen UKW-Sendern hervorgerufenen Expositionen gegenüber denen, die durch die digitalen DAB-Sender verursacht wurden. Digitales DAB und analoges UKW werden zumindest auf absehbare Zeit parallel bestehen bleiben.
Es zeigte sich weiterhin, dass durch die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens keine generelle Verminderung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder zu erwarten ist.
In Abhängigkeit von der Höhe des Senders und vom Abstand zu der Sendeanlage wiesen die Messwerte für die Einwirkung elektromagnetischer Felder an den verschiedenen Messpunkten eine hohe Streubreite auf. Die Grenzwerte der 26. BImSchV für hochfrequente Felder wurden aber an allen Messpunkten um mindestens den Faktor 400 unterschritten.
Stand: 15.11.2023