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Strahlenschutzaspekte beim BOS-Digitalfunknetz
- Beim BOS-Digitalfunknetz müssen sowohl für die allgemeine Bevölkerung als auch für die Anwender die grundlegenden Anforderungen des Strahlenschutzes und der Gesundheitsvorsorge beachtet werden.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führte drei Forschungsvorhaben durch, die einerseits die tatsächliche Belastung der Nutzer durch die elektromagnetischen Felder der Endgeräte genauer beschreiben und andererseits mögliche gesundheitliche Wirkungen abklären sollten.
Vorschriften für die ortsfesten Sendeanlagen für das Funknetz der BOS
In Deutschland sind die Grenzwerte für Immissionen ortsfester Hochfrequenzanlagen an Standorten mit einer installierten Strahlungsleistung von zehn Watt EIRP oder mehr in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geregelt. Unter die Vorschriften der 26. BImSchV fallen auch die ortsfesten Anlagen für das Funknetz der BOS.
Entsprechend der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 14. August 2013 ist zudem eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für die einzelnen Sendeanlagen erforderlich.
Strahlenschutzaspekte aus Sicht des BfS
Sowohl für die allgemeine Bevölkerung als auch für die Anwender müssen die grundlegenden Anforderungen des Strahlenschutzes und der Gesundheitsvorsorge beachtet werden:
- für die allgemeine Bevölkerung bezüglich der ortsfesten Funksendeanlagen und
- für die Anwender zusätzlich hinsichtlich der Endgeräte.
Aufbau und Nutzung von wissenschaftlichen Untersuchungen begleitet
In Großbritannien, Dänemark und Deutschland wurden der Aufbau und die Nutzung der neuen digitalen Funknetze von wissenschaftlichen Untersuchungen begleitet.
Im Rahmen der mit der BDBOS vereinbarten Zusammenarbeit führte das BfS drei Forschungsvorhaben durch, die einerseits die tatsächliche Belastung der Nutzer durch die elektromagnetischen Felder der Endgeräte genauer beschreiben und andererseits mögliche gesundheitliche Wirkungen abklären sollten.
Stand: 30.06.2021