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Erklärung zur Barrierefreiheit
Dies ist die Textfassung des Videos Erklärung zur Barrierefreiheit (Gebärdensprache).
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bfs.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 aus dem August 2018 weitestgehend vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der vom BfS beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand von Juli 2020 ausgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über das Kontaktformular, welches Sie über den Button "Kontakt" ganz oben auf der Internetseite erreichen, können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Dies sind unsere Kontaktdaten:
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
D-38201 Salzgitter
E-Mail: info@bfs.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Stand: 11.07.2023