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Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen
Forschungs-/ Auftragnehmer: Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung, Ettlingen
Projektleitung: M. Henrichsen
Beginn: 01.07.2020
Ende: 31.08.2021
Finanzierung: 116.792,00 Euro
Hintergrund
Immer wieder werden gefährliche Blendattacken auf Flugzeug- oder Fahrzeugführer*innen mit leistungsstarken optischen Strahlungsquellen durchgeführt. Damit einher geht die Gefahr, dass es als Folge der Blendung zu Seheinschränkungen oder Ablenkungen und in weiterer Konsequenz zu Unfällen kommen kann. Insbesondere bei Attacken mit Laserquellen besteht bei den angestrahlten Personen zudem das Risiko, Augenschäden zu erleiden. Diese Attacken sind als gefährliche Eingriffe in den Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr zwar verboten, dennoch finden sie statt und gefährden Menschenleben. Aus Sicht des Strahlenschutzes sollte der Schutz vor Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlenquellen verstärkt werden. Allerdings müssen entsprechende Maßnahmen angemessen und zielführend sein. Vor diesem Hintergrund sollte das vorliegende Projekt die Informationsgrundlage verbessern.
Zielsetzung
Ziel des Vorhabens war es, Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen qualitativ und quantitativ zu erfassen und das mit diesen Attacken einhergehende Gefährdungspotential zu bewerten. Da in Deutschland hierzu keine zentrale Datenerfassung existiert, musste in einem ersten Schritt zunächst die Datenlage dafür erfasst werden. Das Vorhaben diente gleichzeitig auch der Verbesserung der Informationsgrundlage zur Einschätzung der mit Blendattacken verbundenen individuellen Gesundheitsrisiken sowie von Folgerisiken für Dritte. Auf dieser Grundlage sollten, unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Situation, regulative bzw. normative Möglichkeiten zur Minimierung der gesundheits- und verkehrssicherheitsrelevanten Risiken von Blendattacken aufgezeigt werden.
Methodik und Durchführung
Zunächst wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden sowohl wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Blendvorfällen mit Laserpointern als auch entsprechende Meldungen aus dem Presseportal der Polizei recherchiert. Um Aufschluss über Anzahl und Details zu Vorfällen mit Laserpointern in Deutschland zu bekommen, wurden anschließend Abfragebögen zur Erfassung von Blendattacken über einen Zeitraum von fünf Jahren (2015 - 2019) erstellt und an verschiedene öffentliche, behördliche und medizinische Institutionen versendet. Zu Augenschäden durch Laserpointer wurden Abfragen bei Augenkliniken durchgeführt. Auch hier gibt es keine systematische Erfassung. Die Daten aus den Rückmeldungen wurden systematisch erfasst, ausgewertet und aufbereitet. Um Datenlücken auszugleichen, wurden Hochrechnungen durchgeführt. Für eine Einschätzung der mit den Attacken verbunden Risiken wurden die direkten Auswirkungen von Laserattacken auf betroffene Personen sowie auf durch deren Verhalten betroffene Dritte analysiert. Darüber hinaus wurden beispielhafte Berechnungen zu Lasergefährdungsabständen als Basis für Risikobetrachtungen durchgeführt.
Auf Basis der recherchierten Faktenlage wurde des Weiteren in Zusammenarbeit mit der Hochschule Polizei Baden-Württemberg die aktuelle rechtliche Situation bewertet.
Anschließend wurden die gesammelten Erkenntnisse daraufhin untersucht, inwieweit normative oder gesundheitspolitische Ansätze einer effizienten Risikominimierung möglich bzw. erfolgversprechend sein könnten. Hier wurde auch analog zu Regulierungen in anderen Nationen die Frage diskutiert, inwieweit ähnliche Maßnahmen in Deutschland in Betracht kommen könnten.
Ergebnisse
Die von den Bundesländern erhaltenen Fallzahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der 2073 erfassten Laserattacken im Luftverkehr stattgefunden hat, gefolgt vom Straßenverkehr mit etwa einem Drittel. Die Tendenz der erfassten Laservorfälle im Zeitraum 2015 bis 2019 ist fallend (Rückgang um 42%). Wohlgemerkt lässt dies keinen direkten Rückschluss auf die Veränderung der tatsächlich durchgeführten Attacken zu, da auch Änderungen im Erfassungswesen einen Rückgang suggerieren könnten. Weiterhin ist zu beachten, dass entgegen diesem Trend im Jahr 2020 die Anzahl der erfassten Laservorfälle im Luftverkehr im Verhältnis zu den registrierten Flugbewegungen gestiegen ist. Eine Hochrechnung zum Ausgleich fehlender Daten ergibt deutschlandweit gesehen 2944 Laservorfälle über den betrachteten Zeitraum.
Die Auswertung von 122 Fällen aus Augenkliniken zeigt, dass bei 70 Fällen ein Nachweis einer organischen Schädigung festgestellt wurde. Allerdings ist hier zu beachten, dass nicht nur Laserattacken, sondern auch an "Spielen" mit Lasern beteiligte Kinder sowie Arbeitsunfälle mit Lasern die Ursachen von Verletzungen sind. Mit 57 % der Fälle gehören mehr als die Hälfte der Patient*innen der Altersgruppe unter 25 Jahren an.
Einschätzung der mit den Attacken verbunden Risiken
Folgen von Blendattacken können Augenschädigungen und / oder Einschränkungen der Handlungsfähigkeit mit möglichen Sekundärfolgen sein.
Oft sind Augenschädigungen irreversibel, da Schädigungen durch Verbrennung der Netzhaut des Auges nicht repariert werden können. Im schlimmsten Fall führt eine Laserattacke zu einer sehr starken Verminderung der Sehfähigkeit bis hin zur dauerhaften Erblindung.
Die Handlungsfähigkeit wird durch Laserblendung nachweislich eingeschränkt, wie verschiedene Studien zeigen. Ein großer Anteil der Blendattacken auf Luftfahrzeuge findet im Landeanflug statt. Hier befindet sich ein Luftfahrzeug in der kritischsten Phase des Fluges, denn in der Regel wird in dieser Flugphase manuell gesteuert, und eine Störung kann im schlimmsten Fall zu einem fatalen Unfall führen. In den anderen Verkehrsarten sind die möglichen Folgen durch eine Ablenkung weniger gravierend. In Bezug auf die Gefahr für Augenschädigungen ist die Gefahr für Pilot*innen eher niedrig, da die Attacken meist aus größeren Entfernungen verübt werden. Bei den anderen Verkehrsarten ist die potentielle Gefahr einer Augenschädigung jedoch deutlich höher, da die Attacken oft aus deutlich kürzerer Entfernung durchgeführt werden.
Analyse der rechtlichen Situation
Strafrechtlich betrachtet sind alle naheliegenden Formen von Blendattacken nach bestehender Rechtslage strafbar. Dagegen ist im Strafrecht die Anschaffung, der Besitz oder die Verwendung von Laserpointern nicht geregelt. Im Produktsicherheitsrecht in Verbindung mit der "Technischen Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)" ist das Inverkehrbringen von Laserpointern der Klassen 3R, 3B und 4 untersagt. Der Besitz oder die Verwendung sind nicht reglementiert.
Ansätze zur Risikominimierung
Die Anzahl an erfassten jährlichen Blendattacken sowie die durch Einwirkung von Laserlicht entstandenen Augenverletzungen zeigen auf, dass der unbedachte oder missbräuchliche Einsatz von Lasern oder anderen starken optischen Strahlungsquellen eine Regulierung von Erwerb, Besitz und Benutzung solcher Geräte erforderlich macht. Es ist wichtig, die Bevölkerung möglichst frühzeitig und auf breiter Basis aufzuklären, insbesondere im Hinblick auf Augenschädigungen bei Kindern und Jugendlichen. Weiterhin ist es notwendig, die Erfassung von Blendattacken sowohl im behördlichen als auch im medizinischen Bereich zu verbessern, zu vereinheitlichen (standardisieren) und zentral zugänglich zu machen.
Stand: 14.06.2023