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Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten.
Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001.
Sie finden die Dosiskoeffizienten auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz.
Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission).
Zusätzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Dosiskoeffizienten erstellt:
- Dosiskoeffizienten für beruflich exponierte Personen für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter
- Dosiskoeffizienten für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter
Erläuterungen und Rechenbeispiele unterstützen beim Umgang mit den Dosiskoeffizienten.
Stand: 31.01.2024