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Informationen zum Standort Neckarwestheim (Baden-Württemberg)


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Einen Überblick zum Vorhaben der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente am Kernkraftwerksstandort erhalten Sie in dieser Kurzbeschreibung (PDF-Dokument 3800 kB), Stand Mai 2001.

Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Fertigstellung des Standort-Zwischenlagers war es notwendig, ein Interimslager zu errichten, in dem die Lagerbehälter (Typ CASTOR® V/19) unter Einzelumhausungen aufbewahrt wurden. Hintergrund war, dass keine hinreichenden Lagerkapazitäten im kraftwerksinternen Abklingbecken zur Verfügung standen und Transporte zur zentralen Zwischenlagerung oder in die Wiederaufarbeitung vermieden werden sollten. Das am 20.12.1999 beantragte Interimslager wurde am 10.04.2001 genehmigt. Es ging am 10.04.2001 mit der Einlagerung des ersten Behälters in Betrieb und wurde am 19.12.2006 wieder außer Betrieb genommen.

An die Stelle des Interimslagers trat das am 20.12.1999 beantragte und am 22.09.2003 genehmigte Standort-Zwischenlager, welches am 06.12.2006 seinen Betrieb mit der Einlagerung des ersten Behälters aufnahm. Die Laufzeit des Zwischenlagers beträgt max. 40 Jahre.

Bisher erteilte Genehmigungen zum Standort-Zwischenlager

Genehmigung  zur Aufbewahrung (PDF-Dokument 940 kB) von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH
Az.: GZ-V 5 – 8514 510
vom 22. September 2003

1. Änderungsgenehmigung (PDF-Dokument 77 kB) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der EnBW Kernkraft GmbH
Az.: SE 1.5 – 85145 11
vom 22. März 2006
(Umfirmierung)

2. Änderungsgenehmigung (PDF-Dokument 103 kB) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der EnBW Kernkraft GmbH
Az.: SE 1.4 – 85145 12
vom 28. September 2006
(Einsatz der Prüfvorschrift PV 170)

1. Ergänzung der Genehmigung (PDF-Dokument 114 kB)  zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der EnBW Kernkraft GmbH
Az.: SE 1.4 – 85145 13
vom 03. September 2007
(Erhöhung der maximalen Anfangsanreicherung)

2. Ergänzung der Genehmigung (PDF-Dokument 105 kB)  zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der EnBW Kernkraft GmbH
Az.: SE 1.3 - 85145 14
vom 18. Februar 2010
(Erhöhung der Anfangsanreicherung auf 4,05 Prozent)

3. Änderungsgenehmigung (PDF-Dokument 134 kB) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim der EnBW Kernkraft GmbH
Az.: SE 1.3 - 85145 15
vom 11. Mai 2010
(Aufbewahrung von ERU-Brennelementen (Enriched Reprocessed Uranium))

Aktuell beantragte Änderungen / Ergänzungen

  • Verwendung des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 (Modifikation, Inventar) [Pilotverfahren]
Das Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht für die Änderung lesen Sie hier.

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