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Optical Radiation > UV Radiation > Solaria > FAQ Solarien
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Häufig gestellte Fragen zum Thema "Solarien"
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No English version available.
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1.
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Sind Solarienbesuche gesundheitsschädlich?
Die künstliche ultraviolette (UV-)Strahlung von Solarien ruft die gleichen Gesundheitsschäden hervor wie die UV-Strahlung der Sonne. Das gilt sowohl für akute als auch für chronische
Wirkungen.
Dies konnte in epidemiologischen Untersuchungen gezeigt werden. UV-Strahlung wird daher von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher krebserregend für den Menschen und damit in die Gruppe der am stärksten krebserregenden Stoffe eingeordnet. Nach aktuellen Hochrechnungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) erkranken in Deutschland jährlich etwa 195.000 Menschen neu an Hautkrebs, mit steigender Tendenz. Rund 24.000 davon erkranken an dem bösartigen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Über 2.000 Menschen sterben jährlich an dieser Krankheit.
Wenn ein technisch einwandfreies Solarium verantwortungsvoll und nach vorheriger fachkundiger Beratung genutzt wird, ist lediglich die Gefahr einer akuten Schädigung, zum Beispiel in Form eines Sonnenbrands, vermindert, die Gefahr chronischer Schäden bleibt jedoch erhalten. Darum rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) generell von einem Solariumbesuch ab.
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2.
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Wie wird die Nutzung von Solarien geregelt?
Im Jahr 2002 wurde auf Initiative und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft, Medizin, Politik sowie der Solarienbranche ein freiwilliges Zertifizierungsverfahren für Solarien nach den Kriterien des BfS eingeführt. Informationen zu diesem Zertifizierungsverfahren finden Sie hier.
Nachdem die freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssteigerung in Sonnenstudios und zur Implementierung von Risiko minimierenden Kriterien nicht die erhoffte Marktdurchdringung zeigte,wurde vom BfS eine gesetzliche Regelung empfohlen.
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) in Kraft.
Auf Grundlage dieses Gesetzes und unter Beachtung der Kriterien für das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Solarien nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz eine entsprechende Rechtsverordnung für Solarien – die UV-Schutz-Verordnung - erarbeitet. Am 6. Juli 2011 wurde die UV-Schutz-Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen.
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3.
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Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren ins Solarium?
Nein! Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung (NiSG) in Kraft. Danach darf die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen Minderjährigen nicht gestattet werden. Ein Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann ab dem 1. März 2010 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen, das heißt das Nutzungsverbot für Minderjährige kann auch von den Eltern – etwa durch eine ausdrückliche Einwilligung – nicht aufgehoben werden. Ebenso ist die Nutzung eines Solariums für Minderjährige untersagt, selbst wenn ein ärztliches Attest hierfür vorliegen sollte. Eine aus medizinischer Sicht notwendige UV-Bestrahlung darf bei Minderjährigen nur durch den (Haut-)Arzt selbst vorgenommen werden.
Grund für diese Regelung ist, dass neben einer möglichen genetischen Prädisposition vor allem eine erhöhte UV-Exposition in Kindheit und Jugend das Risiko, im späteren Leben an einem Hautkrebs zu erkranken, erhöht.
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4.
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Wer sollte auf keinen Fall ins Solarium gehen?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
- Menschen mit heller, empfindlicher Haut (Hauttyp I und II);
- Personen mit einer großen Anzahl von Muttermalen oder auffällig großen Pigmentmalen;
- Menschen, die in der Kindheit schwere Sonnenbrände hatten;
- Personen, in deren Familien bereits Hautkrebs aufgetreten ist;
- akut erkrankte Personen;
- Menschen, die Hautkrebs haben oder in der Vergangenheit hatten.
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5.
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Was ist bei Solarienbesuchen auf jeden Fall zu beachten?
Folgende Punkte sollten im Zusammenhang mit Solarienbesuchen
immer beachtet werden:
- Selbstbedienungsstudios meiden.
Eine unbedingt erforderliche qualifizierte, individuelle
Beratung durch das Personal eines Sonnenstudios ist hier nicht vorhanden.
- Das anwesende Personal muss beraten.
- Die Beratung muss beinhalten:
- die Aufklärung über gesundheitliche Risiken der UV-Bestrahlung,
- den Ausschluss von Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko gegenüber UV-Strahlung aufweisen (siehe Frage “Wer sollte auf keinen Fall ins Solarium gehen?)
- den Hinweis auf mögliche Unverträglichkeitsreaktionen bei der Verwendung bestimmter Medikamente oder Kosmetika
- eine Bestimmung des Hauttyps und
- einen individuellen Dosierungsplan (abgestimmt auf Hauttyp
und Bestrahlungsgerät), der einzuhalten ist.
- Schutzbrillen, die den gültigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, müssen den Nutzern ausgehändigt werden. Schutzbrillen müssen unbedingt getragen werden, um Augenschäden zu vermeiden.
- Ein Sonnenbrand ist unbedingt zu vermeiden. Daher muss der Dosierungsplan eingehalten werden. Bei Erstbenutzung ist eine Erstbestrahlungsdosis von maximal 100 Joule pro Quadratmeter (J/m2) einzuhalten. Die auf den Hauttyp abgestimmten Höchstbestrahlungsdauern dürfen nicht überschritten werden.
- Zwischen den einzelnen Bestrahlungen sind Pausen von mindestens 48 Stunden einzuhalten. Nach einer Bestrahlungsserie ist eine Pause von mindestens der Dauer der vorausgegangenen Bestrahlungsserie einzuhalten.
- Die empfohlene maximale Anzahl von 50 Sonnenbädern oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr soll nicht überschritten werden.
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6.
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Warum darf man nicht in ein Solarium, wenn man Medikamente eingenommen hat?
Bestimmte Chemikalien können photoallergische und phototoxische Reaktionen auslösen. Gelangen derartige Substanzen durch Einnahme oder Auftragen auf die Haut in den Körper können sie die Reaktion der Haut auf UV-Strahlung drastisch negativ verändern. Photoallergische Reaktionen (Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen in den exponierten Arealen der Haut) werden häufig nach Einnahme bestimmter Medikamenten wie beispielsweise Antibiotika beobachtet, insbesondere wenn sie so genannte Tetrazykline enthalten. Diese werden relativ häufig bei Infektionen der Haut angewendet. Fast jeder Zweite reagiert dabei übermäßig UV-empfindlich. Aber auch Inhaltsstoffe von Kosmetika (zum Beispiel einige Duftstoffe) können Photoallergien auslösen. Photoallergische Reaktionen, bleiben – einmal erworben – in der Regel bestehen. Phototoxische Wirkungen führen dagegen zu keiner bleibenden Erhöhung der UV-Empfindlichkeit. Sie können auch durch UV-A ausgelöst werden.
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7.
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Welche Substanzen können phototoxische oder photoallergische Reaktionen auslösen?
Medikamente, Kosmetika, Duftstoffe und selbst Pflanzen können Substanzen enthalten, die phototoxische oder photoallergische Wirkungen hervorrufen können.
Eine Liste mit derartigen Medikamenten und Duftstoffen finden Sie hier. Da ständig neue Substanzen, zum Beispiel für Medikamente oder Kosmetika, entwickelt
werden, kann diese Liste nur einen groben Überblick geben. Im Zweifelsfall sollte fachlicher Rat gesucht werden (Hersteller, Arzt oder Apotheker).
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8.
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Warum muss man im Solarium eine Schutzbrille tragen?
Die Augen sind durch die künstliche UV-Strahlung im Solarium
genauso gefährdet wie durch Sonnenstrahlung. Daher muss im Solarium immer eine
geeignete UV-Schutzbrille getragen werden.
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9.
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Nützt ein "Vorbräunen" im Solarium?
Eine Vorbräunung im Solarium (zum Beispiel vor einem Urlaub im Süden) ist nicht zu empfehlen. Zur Ausbildung des UV-Eigenschutzes der Haut ist nicht nur UV-A-Strahlung, sondern in ausreichendem Maß auch UV-B-Strahlung
notwendig. Mit Solarien, die ausschließlich UV-A-Strahlung verwenden (insbesondere über 340 Nanometer (nm)), ist daher trotz Bräunung keine wesentliche Verminderung der Sonnenbrandempfindlichkeit zu erreichen. Zudem hat man sich durch den Besuch eines Solariums unnötigerweise den gesundheitsschädigenden Wirkungen der UV-Strahlung ausgesetzt und damit das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, gesteigert.
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10.
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Bekomme ich Vitamin-D-Mangel, wenn ich nicht ins Solarium gehe?
Nein. Richtig ist, dass die Haut UV-B-Strahlung braucht, um
Vitamin D zu bilden. Für die natürliche Vitamin-D-Synthese der Haut ist die
Sonne die bessere Wahl. Je nach Alter und Jahreszeit genügen circa zehn bis 30 Minuten normales Sonnenlicht pro Tag auf Gesicht und Hände, um eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D zu gewährleisten. Im Übrigen nimmt der Körper Vitamin D auch über die Nahrung auf.
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